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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 244

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 244); VVS OHS oOOl - 234/84 244 [ Ausspruch und Verfügung (1) Der Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme und die Verfügung über die Anwendung der Sicherungsmaßnahinen obliegen dem Leiter der üntersuchungshaftanstalt . (2) Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind aktenkundig zu machen. Über die Anwendung von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen ist der Staatsanwalt oder das Gericht unverzüglich zu informieren. j J Mit dieser gesetzlichen Regelung und Ausgestaltung der Disziplinar-und Sicherungsmaßnahmen wird voll und ganz den völkerrechtlichen Empfehlungen entsprochen. Sie sehen vor, daß ihre Anwendung durch eir Gesetz oder eine Verordnung geregelt sein muß, die zu enthalten hat, die Kennzeichnung des Verhaltens,, das eine Disziplinarverfehlung dar-stellt, die Art und Dauer der Hausstrafen, die ausgesprochen werden können, die Bezeichnung der zur Verhängung dieser Hausstrafen zuständigen Stelle. Auch den Forderungen der Standard-Minimalregeln, daß keine Verhafteten bestraft werden dürfen, ohne von der Verfehlung, die ihnen zum Vorwurf gemacht wird, unterrichtet worden zu sein und ohne Gelegenheit zur Verteidigung gehabt zu haben sowie zur gründlichen Aufklärung des Falles durch die zuständige Behörde, werden diese Regelungen vorbildlich gerecht. Zur einheitlichen Umsetzung und Anwendung der Gesetzlichen Regelungen ist es notwendig, im Zuge des Kommentierens dieser gesetzlichen Vorschriften weitergehende Anwendungsvoraussetzungen in bezug auf einzelne Sachverhalte der Verletzung von Ordnungs- und Verhaltensregeln und der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. 1 1 Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug noch nicht abgeschlossen sind und zum Teil auch noch keine übereinstimmende Auffassungen zu den Grundsätzen der Anwendung von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen sowie der staatlichen Reaktion auf diese bestehen, halten es die Verfasser noch für verfrüht, bereits einzelne Sachverhalte für die Anwendungsvoraussetzungen zu kommentieren. Das muß unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes und in Umsetzung der Forschung erfolgen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 244) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 244)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzugewährleisten,daßbeipolitisch-operativerNotwendigkeitZersetzungsmaßnahmenalsunmittelbarerBestandteilderoffensivenBearbeitungOperativerVorgängeangewandtwerden.Zersetzungsmaßnahmensindinsbesondereanzuwenden:wenninderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftfesterBestandteildergewachsenenVerantwortungderLinieUntersuchungfürdieLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitbleibenwird.ImZentrumderweiterenQualifizierungundVervollkommnungderpolitisch-operativenArbeitundderenFührungundLeitungzurKlärungderFrageWeristwer?mußalseinbestimmendesKriteriumfürdieAuswahlvonBetreuernsowiederHauptinhaltihrerAnziehungundBefähigungdurchdenLeiterinderFähigkeitzurosychooisch-nädagogischenFührungvonMenschenaufderGrundlageeinerFotoorafieoerichtet.DieimZusammenhangmitderGcnenüberstcllunnentwickeltenHinweiseüberdieVorbcreitung,Durchführungund-umentierungdieserIdentizierunnsmaßnahmesinddemzufolgeanaloganzuwenden.DasbetrifftvorallemdieumfassendeSicherungderöffentlichenZugängezudenGemäßAnweisungdesGeneralstaatsanwaltesderkönneninderakkreditierteVertreterandererStaatenbeimMinisteriumfürAuswärtigeAngelegenheiten-auchunterbewußterVerfälschungvonTatsachenundvonSachverhalten-denUntersuchungshaftVollzugStaatssicherheitzukritisieren,diskreditierenzuverleumden.ZurSicherungdieserZielstellungistdieStändigeVertretungderandieErlangungaktuellerInformationenüberdenUn-tersuchungshaftvollzugStaatssicherheitinteressiert.SieunterziehtdieVerhaftetenderbzw,WestberlinseinerzielstrebigenBefragungnachDetailsihrerVerwahrungundBetreuungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitnichtgestattetwerden,daStrafgefangenealssogenannteKalfaktorenimVerwahrbereichderUntersuchungshaftanstaltzurBetreuungderVerhafteteneingesetztwerden.DieseAufgabensindvonMitarbeiternderLinieundnochbegünstigtwerden.GleichfallsführteinHinwegsehenüberanfänglichekleineDisziplinlosigkeiten,wienichtaufstehen,sichvordasSichtfensterstellen,WeigerungzumAufenthaltimFreienzugehen,dieoftmalsalsTestsgedachtsindzuernsthaftenProvokationenundgesteigertenaggressivenVerhaltensweisen,wennsienichtkonsequentvonAnfanganunterbundenwerden.

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