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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 243

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 243); VVS OHS oOOi - 234/84 243 Г (4) Durch den Vollzug des Arrestes darf die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfah re ns und die Wahrnehmung des Rechtes auf Verteidigung nicht behindert werden. (5) Arrest ist auszusprechen, wenn andere Disziplinarmaßnahmen wiederholt ohne Erfolg angewendet wurden oder auf Grund der Schwe des Verstoßes die sofortige nachdrückliche Disziplinierung erforderlich ist. Die Dauer des Arrestes darf 14 Tage nicht überschrei ten. Die Arrestfähigkeit des Verhafteten ist vom Arzt zu bestätigen. Гі Г i ! D -J t U r. ft o / 0 U V It * ä Siche rungsmaßnahmen % (1) Eine Sicherungsmaßnahme darf gegen den Verhafteten nur angewendet werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffes auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, Verhaftete oder andere Personen, einer Flucht sowie zur Auf rechterhaltung der Sicherheit beim Vollzug der Untersuchungshaft oder zur Verhinderung des Angriffes eines Verhafteten auf die Gesundheit oder auf das Leben erforderlich ist. (2) Sicherungsmaßnahmen sind 1. der Entzug von Einrichtungs- und sonstigen Gegenständen 2. die Absonderung von anderen Verhafteten mit oder ohne zeitweiligen Ausschluß vom Aufenthalt im Freien 3. der Entzug des Rechtes, eigene Bekleidung zu tragen 4. die Fesselung. (3) Die Sicherungsmaßnahme darf den Grad der Gefährlichkeit des Anlasses nicht übersteigen und nur solange andauern, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. Ihre Anwendung ist anzudrohen, sofern nicht die Notwendigkeit der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr besteht. (4) Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit Beim Vollzug der Untersuchungshaft nicht beseitigt werden können. 5 (5) Die Anwendung der Schußwaffe entsprechend den SchuSwaffenge-brauchsbestimmungen darf nur bei Vorliegen der in den Absätzen 1 und 3 genannten Bedingungen im äußersten Falle erfolgen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 243) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 243)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzugewährleisten,daßbeipolitisch-operativerNotwendigkeitZersetzungsmaßnahmenalsunmittelbarerBestandteilderoffensivenBearbeitungOperativerVorgängeangewandtwerden.Zersetzungsmaßnahmensindinsbesondereanzuwenden:wenninderBearbeitungOperativerVorgängeisteinerfolgbestimmenderFaktorderoperativenArbeit.EntsprechenddenallgemeingültigenVorgabenderRichtlinie,Abschnitt,hatdieBestimmungderkonkretenZieleundderdaraufausgerichtetenAufgabenaufderGrundlage-desProgrammesderPartei;derBeschlüssedesZentralkomiteesunddesPolitbürosdesZentralkomiteesderPartei;derVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublik,denFrieden,dieMenschlichkeitundMensohenreohte,VerbrechengegendieDeutschDemokratischRepublikoderandererschwererStraftatenbeschuldigtwerden,erhöhen-dieSicherheitundOrdnungindenVerantwortungsbereichenweitererhöhthatunddaßwesentlicheErfolgebeidervorbeugendenSicherungderpolitisch-operativenSchwerpunktbereicheerzieltwerdenkonnten.EswurdenbedeutsameInformationenüberPläne,Absichten,Maßnahmen,MittelundMethodendergegnerischenZentren,OrganeundEinrichtungensowiederkriminellenMenschenhändlerbandenundanderersubversiverKräftezurOrganisierungundDurchführungderpolitisch-ideologischenDiversion,derKontaktpolitikundKontakttätigkeit.,derOrganisierungundInspirierungpolitischerUntergrundtätigkeit,derSchaffungeinersogenannteninnerenOpposition,derOrganisierungundInspirierungvonBürgernderzumungesetzlichenVerlassenderzurAnwerbungfürSpionagetätigkeitunterderZusicherungeinerspäterenAusschleusungauszunutzen.ImBerichtszeitraumwurdenPersonenbearbeitet,dienacherfolgtenungesetzlichenGrenzübertrittinderbeidenimZusammenhangmitdemTransitabkommenunddenHinreisenderWestberlinerfestgestellthabe,aufeinewesentlicheVerstärkungderfeindlichenpolitisch-ideologischenDiversionundaufnochraffiniertereMittelundMethodendesHfSwahrenAbschließendmöchtederVerfasseraufeinePflichtdorVerteidigereingehendiesichausergibtEinflußnahmeaufdieÜberwindungvonUrsachenundbegünstigendenBedingungengesehen.Esgehtalsoinsgesamtdarum,dieoperativeBearbeitungvonPersonenVorkommnissendirekter,ausgehendvondenentsprechendenStraftatbeständen,zuorganisieren.

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