Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 241

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241); VVS OHS oOOl - 234/84 ) i 241 ß ft n о и u A'U J 1 Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen. In acht weiteren lag die Zah] zwischen einer und 24 und in sieben Untersuchungshaftanstalten wurde im gleichen Zeitraum keine Disziplinär- und Sicherungsmaßnahme ausgesprochen (Untersuchungshaftanstalten I und II des MfS, Gera, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin). Aus diesen Feststellungen ergibt sich einerseits, daß in der Mehrzahl der Untersuchungshaftanstalten des MfS durch eine verstärkte vorbeugende Arbeit ein hohes Maß an Ordnung und Sicherheit erreicht worden ist, auf leichte Verstöße gegen die Disziplin unverzüglich und konsequent reagiert wurde ohne daß es zur Aussprache von Disziplinär- bzw. Sicherungsmaßnahmen kommen mußte. Andererseits aber auch, das belegen Tiefenprüfungen in einzelnen Untersuchungshaftanstalten,auf disziplinwidriges, die Ordnung und Sicherheit störendes Verhalten nicht mit der notwendigen Konsequenz des Ausspruches von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen reagiert worden ist. In anderen wurde aber wiederum bei leichten Verstößen, ohne vorherige erzieherische Einflußnahme auf Verhaftete,sofort mit Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen reagiert. Dieses zum Teil noch uneinheitliche Vorgehen muß im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes über den Untersuchungshaftvollzug überwunden we rden. Anliegen des Gesetzes über den Untersuchungshaftvollzug ist es, die Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen, die Voraussetzungen ihrer Anwendung, die Notwendigkeit ihrer allseitigen Aufklärung vor Ausspruch und die Befugnis zu ihrem Ausspruch überschaulicher zu regeln und zugleich auch eindeutiger von einander abzugrenzen. Nach dem gegen- 1 Ursächlich dafür ist in diesen beiden Untersuchungshaftanstalten vor allem folgender Umstand, daß in diesen zu langjährigen bzw. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Strafgefangene, die in den Strafvollzugseinrichtungen Brandenburg bzw. Berlin erneut schwere Straftaten begingen, verwahrt werden und gegen die erneut Ermi11lungsverfah ren gemäß der §§ 101, 103, 106, 112, 115-117, 185, 236, 237 StGB eingeleitet wurden. Insbesondere bei Gruppenvorgängen gegen Strafgefangene der StVE Brandenburg war zuverzeichnen, daß diese renitent, provokant, brutal und aggressiv die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt störten und nur durcn konsequentes, energisches Reagieren diszipliniert werden konnten.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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