Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 241

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241); VVS OHS oOOl - 234/84 ) i 241 ß ft n о и u A'U J 1 Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen. In acht weiteren lag die Zah] zwischen einer und 24 und in sieben Untersuchungshaftanstalten wurde im gleichen Zeitraum keine Disziplinär- und Sicherungsmaßnahme ausgesprochen (Untersuchungshaftanstalten I und II des MfS, Gera, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin). Aus diesen Feststellungen ergibt sich einerseits, daß in der Mehrzahl der Untersuchungshaftanstalten des MfS durch eine verstärkte vorbeugende Arbeit ein hohes Maß an Ordnung und Sicherheit erreicht worden ist, auf leichte Verstöße gegen die Disziplin unverzüglich und konsequent reagiert wurde ohne daß es zur Aussprache von Disziplinär- bzw. Sicherungsmaßnahmen kommen mußte. Andererseits aber auch, das belegen Tiefenprüfungen in einzelnen Untersuchungshaftanstalten,auf disziplinwidriges, die Ordnung und Sicherheit störendes Verhalten nicht mit der notwendigen Konsequenz des Ausspruches von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen reagiert worden ist. In anderen wurde aber wiederum bei leichten Verstößen, ohne vorherige erzieherische Einflußnahme auf Verhaftete,sofort mit Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen reagiert. Dieses zum Teil noch uneinheitliche Vorgehen muß im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes über den Untersuchungshaftvollzug überwunden we rden. Anliegen des Gesetzes über den Untersuchungshaftvollzug ist es, die Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen, die Voraussetzungen ihrer Anwendung, die Notwendigkeit ihrer allseitigen Aufklärung vor Ausspruch und die Befugnis zu ihrem Ausspruch überschaulicher zu regeln und zugleich auch eindeutiger von einander abzugrenzen. Nach dem gegen- 1 Ursächlich dafür ist in diesen beiden Untersuchungshaftanstalten vor allem folgender Umstand, daß in diesen zu langjährigen bzw. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Strafgefangene, die in den Strafvollzugseinrichtungen Brandenburg bzw. Berlin erneut schwere Straftaten begingen, verwahrt werden und gegen die erneut Ermi11lungsverfah ren gemäß der §§ 101, 103, 106, 112, 115-117, 185, 236, 237 StGB eingeleitet wurden. Insbesondere bei Gruppenvorgängen gegen Strafgefangene der StVE Brandenburg war zuverzeichnen, daß diese renitent, provokant, brutal und aggressiv die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt störten und nur durcn konsequentes, energisches Reagieren diszipliniert werden konnten.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 241)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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