Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 24

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 24); WS DHS oOOl - 234/84 24 j BGt'J I 000024 i Es sollte für künftige gesetzliche Regelungen zur Untersuchungshaft geprüft werden, ob in bestimmten Fällen anstelle der Untersuchungshaft die Erteilung von Auflagen an Beschuldigte/Ange-klagte im Sinne des StGB, insbesondere gemäß § 48 StGB, als rechtliche Maßnahme im Ermittlungsverfähren zuzulassen ist. Als notwendige Konsequenz, daß sich mitunter erst nach einer gesetzlich gerechtfertigten Anordnungen der Untersuchungshaft im Verlaufe des'Strafverfahrens die Unschuld des Betroffenen Herausstellen kann - das ist generell wegen der Kompliziertheit der Schuldfeststellung bei bestimmten Straftaten nicht ausschließbar - bekannt sich der Staat zu seiner Verantwortung, in diesen Fällen den betroffenen Bürgern Entschädigung für den durch die vollzogene Untersuchungshaft entstandenen Vermögensschaden zu zahlen. Die §§ 369 ff. StPO sehen Entschädigungsansprüche für vollzogene Untersuchungshaft vor, wenn der Angeklagte durch das Gericht freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder die endgültige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht entschieden wird. Soweit das Gericht zu derartigen Entscheidungen kommt/ werden die spezifischen Entschädigungsansprüche durch den Präsidiumsbeschluß des OG zur Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafe mit Freiheitsentzug gemäß §§ 369 ff. StPO geregelt. Dagegen wird in der Anweidung 4/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR die entsprechende Entschädigung auf der Grundlage des § 374 StPO für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß § 141 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 StPO (Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane) und auf § 148 Abs. 1 Ziff. 1 oder 2 StPO (Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt). Entschädigung ist gemäß Anweisung 4/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR auch dann zu leisten, wenn der Beschuldigte wegen einer anderen Straftat angeklagt wurde, die aber nicht den Grund für den Erlaß des Haftbefehls darstellte und wenn wegen ITTTeue Justiz 1975, Heft 4, Beilage 1/75;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 24) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 24)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X