Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 239

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 239); VVS 3HS oOOl - 234/84 239 I A (\ А О О Q 1 U 0 ü 2 О э ! I ! I und rechtlich falsch sind solche Argumente wie, daß durch Ausspruch von Anerkennungen, wie die Verlängerung des Aufenthaltes im Freien oder der Empfang eines Paketes mit einem Mehraufwand an Zeit und Arbeit (Kontroll- bzw. Bewachungsmaßnahmen) verbunden ist und deshalb darauf verzichtet bzw. diese Maßnahme für den Untersuchungshaftvoll-zug abgelehnt wird. Mit der Überarbeitung der "Gemeinsamen Festlegungen der НА IX und der Abteilung XIV" sowie weiterer interner Dokumente des MfS, wie Dienstanweisung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges im MfS, sind Festlegungen zur einheitlichen Anwendung der Anerkennungen im Rahmen des gesamten Untersuchungshaftvollzuges des MfS für alle Untersuchungshaftanstalten zu treffen. Darüber hinaus sind Überlegungen in der Richtung erforderlich, mit Anerkennungen zugleich konkrete Rechte Verhafteter zu erweitern, wie zum Umfang der persönlichen Verbindungen. Ausgehend von der Praxis des Untersuchungshaftvollzuges konnte die Erfahrung gewonnen werden, daß die persönlichen Verbindungen der Verhafteten im Komplex der ihnen zustehenden Rechte, bei den meisten Verhafteten eine positive Rolle zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft zu erzielen, sollte ein wesentlicher Anlaß für die Beibehaltung und Erweiterung der Anerkennungspraxis im Untersuchungshaftvollzug des MfS sein. Unter Beachtung der Tatsache, daß eine Erweiterung der persönlichen Verbindungen für alle Verhafteten zu einer, mit dem gegenwärtigen Personalbestand in einigen Untersuchungshaftanstalten, wenn die Aufnahmekapazität fast voll ausgeschöpft ist, objektiv nicht realisierbaren Aufgabe für den Untersuchungshaftvollzug wird, ist die Möglichkeit der Erweiterung von Anerkennungsmaßnahmen so auszugestalten, daß je nach Belegungssituation in der Untersuchungshaftanstalt und in Übereinstimmung mit politisch-operativen Interessen mit dem Untersuchungsorgan festgelegt wird, ob zum Beispiel von der;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 239) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 239)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren im Verantwortungsbereich der Sezirksverwal-tung Neubrandenburg mit erheblichen Aufwand eine neue Vollzugseinrichtung gebaut, die wir morgen besichtigen werden Damit wurden insgesamt sehr günstige äußere Bedingungen sowohl für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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