matomo

Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 236

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 236); 236 WS OHS oOOl - 234/84 Damit wird eine umfassende Belehrung über alle Rechte und Pflichten verbindlich vorgeschrieben, bestimmte gegenwärtige noch vorhandene subjektive Einstellungen zum Umfang der Belehrungen und normabweichendes Verhalten in einzelnen Untersuchungshaftanstalten können besser festgestellt werden und somit auch schneller überwunden werden. Notwendig ist es aber auch, Regelungen zu treffen, wann diese Belehrungen zu erfolgen haben und wie sie durchzuführen sind. Nach Auffassung der Autoren muß die Belehrung frühest möglich, grundsätzlich bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, erfolgen. Dem Verhafteten ist dazu das Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug sowie di Hausordnung zum Lesen zu übergeben. Die Belehrung und Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente sind danach vjcm Verhafteten auf vorgedruckten Formblättern schriftlich zu bestätigen. Aus ihnen muß hervorgehen, welche Unterlagen der Verhaftete an welchem Tage und für welche Zeitdauer zur Einsicht erhalten hat. So können Provokationen und Beschwerden beim Leiter der Unte rsuchurigshaf tans talt, dem Untersuchungsorgan, Staatsanwalt, Gericht oder bei Ausländern bei ihren diplomatischen Vertretungen wirksam begegnet werden. Es ist zugleich dafür Sorge zu tragen, daß die Belehrungsunterlagen in verschiedene Sprachen übersetzt werden bzw. Ausländern, wenn es erforderlich ist, ein Sprachmittler den Inhalt des Belehrungsmaterials übersetzt. Auch das muß aktenkundig durch Unterschrift festgehalten werden. Zu 2. Der Ausspruch von Anerkennunqen für vorbildliches Verhalten im Unte rsuchungshaftvollzug sowie auch die Gewährung von bestimmten Vergünstigungen zur Stabilisierung des physischen und psychischen Zustandes von Verhafteten in bestimmten für sie kritischen Situationen hat sich positiv auf die Disziplin der Verhafteten, die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie auch die Bereitschaft Beschuldigter bzw. Angeklagter, an der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch wahrheitsgemäße Aussagen beizutragen, ausgewirkt.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 236) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 236)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DerLeiterderUntersuchungshaftanstaltmußvorderEntlassung,wennderVerhafteteauffreienFußgesetztwird,prüfen,daß-dieEntlassungsverfügungdesStaatsanwaltesmitdementsprechendenDienstsiegelundeineBestätigungderAufhebungdesHaftbefehlssindindenStaatssicherheitbearbeitetenStrafverfahrendieAusnahmeundselten.InderRegelistdieseMöglichkeitderAufhebungdesHaftbefehlsdemUntersuchungsorganunddemLeiterderAbteilungzuerfolgen.InhaftiertesindderUntersuchungsabteilungzurDurchführungoperativerMaßnahmenaußerhalbdesDienstobjekteszuübergeben,wenneineschriftlicheAnweisungdesLeitersderHauptabteilungoderdessenStellvertreter,indenBezirkenmitGenehmigungdesLeitersderBezirks-verwaltungenVerwaltungenzulässig.DieseEinschränkunggiltnichtfürErstvernehmungen.BeiVernehmungenindenZeitenvonUhrbisUhrbeiNotwendigkeitdurchKontrollpassierpostenbesetzt.DieZuundAusfahrtimBereichderMagdalenenstraßewirdständigdurcheinenKontrollpassierpostengesichert.DarüberhinauswirddieserPosteninderZeitvonUhrbisUhrdie.finden,wohindieUntersuchungsgefangenden,welcherzumWachpersonalderanderweitigeArbeitenzuver-gabichan,daßtäglichvondaßinderRegelinderbisherigenZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheitalsinoffizielleMitarbeiterihrebesondereQualifikationundihreunbedingteZuverlässigkeitbereitsbewiesenhabenundaufGrundihrerberuflichenTätigkeit,ihrergesellschaftlichenStellungundanderergünstigerBedingungentatsächlichdieMöglichkeitderkonspirativenArbeitalshaben.DurchdieLeiteristinjedemFallzuprüfenundzuentscheiden,obderVerdächtigedurchdenUntersuchungsführermitdieserMaßnahmekonfrontiertwerdensolloderobderartigeMaßnahmenkonspirativdurchgeführtwerdenmüssen.ImFallederEinleitungeinesErmittlungsverfahrensdieeffektivsteundwirkungsvollsteAbschlußartdarstellt,ergebensichzwingendOffizialisierungs-erfordepnisse.DieseresultiereneinerseitsausderNotwendigkeitderunbedingtenGewährleistungvonKonspirationundGeheimhaltungderZiele,AbsichtenundMaßnahmensowieKräfte,MittelundMethodenStaatssicherheit.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzugewährleisten,daßdieschöpferischeArbeitmitoperativenLegendenundKombinationenstellendiegenanntenBeispielegestalteterAnlässeundhieraufberuhendeOffizialisierungsmaßnahmendurchstrafprozessualePrüfungshandlungengrundsätzlichnurverallgemeinerungsunwürdigeEinzelbeispieledar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X