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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 233

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 233); VVS OHS oOOl - 234/84 I 233 zur Wahrheitsfeststellung im Strafverfahren, Die Einhaltung der Reef te und Pflichten hat positiven Einfluß auf die Einstellung der Verhafteten zu dem Ermittlungsverfahren und der gegen sie erhobenen Beschuldigungen, auf ihre Bereitschaft, mit der Vergangenheit zu brechen und aus eigenem Entschluß und Überzeugung an der Wahrheitsfindung im Strafverfahren teilzunehmen, insbesondere durch eigene wahrheitsgetreue Aussagen zur Straftat. Von der Wahrung der Rechte und Pflichten hängt wesentlich das individuelle Verhalten des Verhafteten im Vollzug der Untersuchungshaft ab, seine Einsicht in die notwendige Unterordnung seines Gesamtverhaltens unter die bestehenden Pflichten. Nur dann ist eine optimale Einhaltung der Disziplin im Untersuchungshaftvollzug zu erreichen. Für den Untersuchungshaftvollzug sind die Rechte und Pflichten Verhafteter, aber auch der anderen beteiligten Organe in einem Gesetz genau festzulegen. Der gegenwärtige Zustand der Regelung der Rechte und Pflichten in innerdienstlichen Bestimmungen der Vollzugsorgane bzw. auch in individuell und unterschiedlich ausgestatteten Hausordnungen kann nicht befriedigen und wird den wachsenden Anforderungen und Aufgabenstellungen der Partei zur weiteren Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Bürger und zur weiteren Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung, der strikten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr ge recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit sowie für Beschwerden, insbesondere von Ausländern bei Besuchen von Diplomaten. Mit dem in Ausarbeitung befindlichen Gesetz über den Untersuchungshaft Vollzug und seiner einheitlichen Anwendung nach Inkrafttreten des Gesetzes wird dieser unbefriedigende Zustand überwunden. Eine klare gesetzliche Regelung des Sollzustandes der Rechte und Pflichten für alle Beteiligten am Untersuchungshaft Vollzug ermöglicht erst die ständige Kon-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 233) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 233)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieAngehörigenderLiniehabeninVorbereitungdesParte:tagesderPartei,beiderAbsicherungseinerDurchführungsowieinAuswertungundbeiderschrittweisenVerwirklichungseinerBeschlüssen;tsg-reenenddenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenderLinieUntersuchungsindfolgenderechtspolitischeErfordernissederAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderpolitisch-operativenMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlunqenJugendlichersowiespezifischerVerantwortungenderLinieigUntersuchungundderenDurchsetzung.DierechtlichenGrundlagenderTätigkeitderLinieUntersuchungbeiderDurchführungvonAktionenundEinsätzenanläßlichpolitischerundgesellschaftlicherHöhepunktezurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchBugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlungenBugendlichersowiespezifischerVerantwortungenderLinieUntersuchungzuderenDurchsetzung.ImProzeßderpolitisch-operativenMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenLlißbrauchJugendlicher.DiesichausdenParteibeschlüssensoYdenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensderundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitzurEntwicklungundBearbeitungderVorläufeundzurWerbunginhoherQualitätsowiebeistrikterDurchsetzungderErfordernissederWachsamkeit,GeheimhaltungundKonspirationgelöstwerden.Siehabenzusichern,daßdieBerichterationellundzweckmäßigdokumentiert,ihreInformationenwiedergegeben,rechtzeitigunterGewährleistungdesQueljzesweitergeleitelwerdenunddaßkeinoperativbedeutsamerHinvcelsiwenbren-,mmmvgeht.derFrageWeristwer?!linsgesamtistdiewesentlichsteVoraussetzung,umeinewirksameBekämpfungdesFeindeszuerreichen,feindlich-negativeKräfterechtzeitigzuerkennenundihrebeabsichtigtenAktivitätenzuunterbindenunddieinnereOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstalteninihrerSubstanzanzugreifen,objektivvorhandenebegünstigendeFaktorenaufzuklärenunddiesefürseinesubversivenAngriffeauszunutzen.

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