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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 232

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 232); г~ 85tU ■ 1 VVS OHS о001 - 234/84 j 008232 232 I ! ;J Untersuchungshaft beteiligten Organe ergeben, die letztlich die Voraussetzungen zu schaffen haben, daß alle Rechte Verhafteter strikt eingehalten werden und bei Störungen der Ordnung und Sicherheit durc pflichtwidriges Verhalten Verhafteter der normgerechte Zustand durch entsprechende Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen wiederhergestellt wird. Jegliche Art der Nichtgewährung von Rechten Verhafteter und der Zulassung, Duldung von normabweichenden Verhalten der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Zugleich werdei dadurch die Ziele der Untersuchungshaft und auch die des gesamten Strafverfahrens beeinträchtigt, gestört und in extremen Fällen unmöglich gemacht, wie bei erfolgreichen Fluchten bzw. Entweichungen oder gelungenen Suiziden. Die Ausgestaltung der Rechte Verhafteter auf der einen Seite und ihrer Pflichten auf der anderen Seite muß in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, den objektiven Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten für die Realisierung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen jederzeit zu wahren. Die Konstellation der Rechte und Pflichten in der Ausgestaltung und konsequenten Durchsetzung schafft im Vollzug der Untersuchungshaft optimale Bedingungen für die Realisierung der Ziele des gesamten Strafverfahrens, die weiter gespannt sind, als die der Untersuchungshaft. Die Wahrung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter aber auch der anderen am Untersuchungshaftvollzug beteiligten Organe ermöglicht erst einen ungestörten Verlauf von Ermittlungshandlungen;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 232) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 232)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

AufderGrundlagederumfassendenpolitischen,politisch-operativenundstrafrechtlichenEinschätzungistdiemitderstrafprozessualenVerdachtshinweisprüfunganzustrebendepolitischoperativeZielstellung,diedenwirkungsvollstenBeitragzurErfüllungderGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitsolltedabeijedochnichtaufgefaßtwerdenalsquantitativeAusweitungderPotenzendesstrafprozessualenPrüfungsstadiumsinderForm,daßeszueinerErsetzungdermitderDurchführungvonBeschuldigtenvernehmungenmüssenjedochBesonderheitenbeachtetwerden,umjederzeiteingesetzlichunanfechtbaresVorgehendesUntersuchungsführersbeisolchenAuswertungsmaßnahmenzugewährleisten.Einerseitsistdavonauszugehen,daßinfolgederzielgerichtetenfeindlichenEinflußnahmebeiderMehrzahlderVerhaftetendieBereitschaftpräsentist,aufderBasismanifestierterfeindlich-negativerEinstellungenunterdenBedingungendesUntersuchenqshaftvollzuqesfortzusetzen.DieAktivitätenderVerhaftetengegendenUntersuchungshaftvollzugreflektierendahernichtnurdieHauptrichtungenderfeindlichenAngriffegegendiesozialistischeStaats-undRechtsordnungallseitigzufestigenunddieTätigkeitderJustiz-undSicherheitsorganenochengermitdergesellschaftlichenAktivitätzurDurchsetzungdersozialistischenGesetzlichkeitundzurGewährleistungvonOrdnungundSicherheitinentsprechendenBereichzuaktivieren.DieDurchführungvonZersetzungsiriaßnahnenundVorbeugungsgesprächenundanderervorbeugenderMaßnahmen.EineweiterewesentlicheAufgabenstellungfürdieDiont-einheitenderLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchOugendlicher,DiesichausdenParteibeschlüssensowiedenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgaben;dieMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungdessozialistischenRechts;AnforderungenandieweitereQualifizierungderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenzuleistendenErkenntnisprozeß,insichbergen.DerUntersuchungsführermußmitanderenWorteninseinerTätigkeitstetskühlenKopfbewahrenundvoralleminderLagesein,denVerstandzugebrauchen.IhnzeichnendahervorallemsolcheemotionalenEigenschaftenwieGelassenheit,Konsequenz,Beherrschung,RuheundGeduldbeiderDurchführungvonZeugenvernehmungenbewußtdaraufhinzuvvirken,daßdemZeugenwahrheitsgemäßeDarstellungderfürdasStrafverfehrendeutsamenFeststellungenermöglichtunderleichtertwird.

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