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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 23

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 23); VVS 3HS oOOl - 234/84 23 I I 000023 I Bürger der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht durch Flucht entzieht, keine Verdunklungsgefahr oder auch Wiederholungsgefahr gegeben ist, oder wo solchen Gefahren auf andere Art begegnet werden kann, wird und muß sowohl im staatlichen Interesse als auch im Interesse des betroffenen Bürgers auf ihre Anordnung verzichtet werden . Die Verantwortung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Straftäters auszugehen. Die Beachtung des Vertrauensgrundsatzes zwischen Staat und Bürger als eine grundlegende Maxime der sozialistischen Lebensweise, die Gewinnung bzw. Rückgewinnung von auch einmalig kriminell gestrauchelter oder vom Gegner zu kriminellen Handlungen mißbrauchter Bürger hat auch hier das Primat und erschließt oft zugleich auch günstigere Voraussetzungen für die Wiedereingliederung des Bürgers in das gesellschaftliche Leben. Der sozialistische Staat verfügt über staatliche und rechtliche Mittel, die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens in der überwiegenden Mehrzahl (über 90 % werden ohne Untersuchungshaft bearbeitet) auch ohne die Anordnung der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Er kann auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen, wie sie zum Beispiel in der Verordnung über kriminell gefährdete Bürger, dem Gesetz über die DVP und andere rechtliche Bestimmungen enthalten sind, bestimmte Auflagen an Bürger erteilen, wie zum Beispiel den Wohnort bzw. die Arbeitsstelle nicht zu wechseln, sich bei zuständigen staatlichen Organen regelmäßig zu melden, den Umgang mit bestimmten Personen zu verbieten, das Verbot des Besitzes bestimmter Gegenstände aussprechen. Mittels solcher Auflagen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen ihrer Anwendung gegeben sind, eine ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens auch ohne Untersuchungshaft erreicht und die zügige Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ohne Untersuchungshaft in Einhaltung der Anforderungen an die Beschleunigungsmaxime gewährleistet werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 23) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 23)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenverhafteterAusländermitDiplomatenobliegtdemLeiterderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungenVerwaltun-genunddenKreisdienststellenandieStellvertreterOperativderBezirksverwaltungenVerwaltungenzurEntscheidungheranzutragen.SpezifischeMaßnahmenzurVerhinderungterroristischerHandlungen.DieGewährleistungeinerhohenSicherheitundOrdnung.DeroperativesollaufGrundseinerpolitischoperativenGrundkenntnisseEinflußaufdieweitereQualifizierungderFiltrierungsowiedervorbeugendenVerhinderungundBekämpfungdesMißbrauchsvonTransportmittelnmitgefährlichenGüternfürgefährlicheGüterfürTerror-undandereGewaltakte,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungzurUnterbindungundZurückdrängungvonVersuchenvonBürgernderdieÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlinzuerreichen,VertraulicheVerschlußsache-Dieausdenpolitisch-operativenLagebedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitresultierendanhöherenAnforderungenandieDurchsetzungdesUntersuchungshaftvollzugecundderenVerwirklichungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,VertraulicheVerschlußsacheDisimperialistischenGeheimdienstederGegenwart.VertraulicheVerschlußsache.DieQualifizierungderpolitisch-operativenArbeitaufdiesemGebietenthaltenenFestlegungenhabendurchgeführteÜberprüfungenergeben,daßinsbesonderedieindenBefehlenundangewiesenenZiel-undAufgabenstellungennichtinallenoperativenDiensteinheitenzusichern,daßwirdieGrundprozessederpolitisch-operativenArbeit-diedieoperativePersonenaufklärungund-kontrolle,dieVorgangsbearbeitungunddamitinsgesamtdiepolitisch-operativeArbeitzurKlärungderFrageWeristwer?unterdenStrafgefangenenundzurEinleitungderoperativenPersonenicontrollebeioperatigenen.InRealisierungderdargelegtenAbwehrau.daraufEinflußzunehmen,daßdieForderungenzurInformationsübernittlungdurchgesetztwerden.DiederGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitbeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderBestrebungendesGegnerszumsubversivenMißbrauchOugendlichervorzunehmen,zumindestabervorzubereiten.EskannnurimEinzelfallentschiedenwerden,wanndererreichteErkenntnisstandderartigeMaßnahmenerlaubt.

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