Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 22

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 22 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 22); VVS OHS oOOl - 234/84 1. Austauschblatt 0000.22 I 22 20. 10. 1977 zu Fragen der Untersuchungshaft Auslegungs- und Anwendungsgrundsätze für die Prüfung der gesetzlichen Voraus-Setzungen der Anordnung der Untersuchungshaft entwickelt. Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, wenn dringender Verdacht der Begehung einer Straftat vorliegt und zumindest einer der in § 122 StPO genannten Haftgründe gegeben ist. Es wird zugleich im Beschluß begründet, daß dieses allein nicht für die Anordnung der Untersuchungshaft aus reicht. Es muß auch bei Vorliegen dieser gesetzlichen Voraussetzungen zugleich die Unumgänglichkeit gegeben sein. Gemäß dem Beschluß ist die Unumgänglichkeit gegeben, wenn die Untersuchungshaft unabwendbar ist, das heißt, wenn sie durch keine anderen Mittel zu ersetzen ist, weil der Staat sonst seiner Verantwortung und seinen Pflichten zur Bekämpfung von Straftaten bzw. der Sicherung der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens, in dessen Ergebnis, wenn seine Schuld bewiesen wird, der Straftäter durch ein Gericht zur Verantwortung zu ziehen ist, nicht nach kommen kann. Der Beschluß stellt klar, daß die Unumgänglichkeit gemäß § 123 StPO selbst eine gesetzliche Voraussetzung darstellt. Es ist daher überlegenswert, de lege ferenda die Unumgänglichkeit als gesetzliche Voraussetzung der Untersuchungshaft zu präzisieren. Aus dem prinzipiellen gesetzlichen Erfordernis der Unumgänglichkeit sowie aus den weiteren hohen spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Anordnung der Untersuchungshaft gemäß § 122 StPO (dringender Tatverdacht und zumindest einer der im § 122 Abs. 1 Ziff. 1 -4 StPO genannten Haftgründe) ergibt sich, daß die Untersuchungshaft als die schwerwiegendste strafprozessuale Sicherungsmaßnahme mit Zwanqscharakter nur im äußersten Falle zur Realisierung der Auf-gaben des Strafverfahrens, wenn das nicht mit anderen Mitteln zu erreichen ist, angewandt werden darf. Wo auf die Anwendung der Untersuchungshaft verzichtet werden kann, weil zu erwarten ist, daß sich der beschuldigte bzw. angeklagte 1 1 OG-infornation Nr. 4/1977, S. 51 ff.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 22 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 22) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 22 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 22)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den derzeit komplizierten Klassenkampfbedingungen neue anspruchsvollere Aufgabenstellungen ergeben, steigt auch der Anspruch an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den Dienstkollektiven Staatssicherheit kontinuierlich weiter. Die Mitarbeiter für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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