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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 216

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 216 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 216); vvs ans oooi c о 4/ 84 г, о г. £ 1 а *j * іг с л е- 1 216 І Dazu ist es erforderlich, den Mitarbeitern der Linie XIV Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden aggressiven Verhaltensweisen. (dargestellte Phasen) Ober die Vermittlung solcher Grundkenntnisse hinaus ist es erforderlich, ihnen spezifische Informationen für den täglichen Arbeitsprozeß zur Verfügung zu stellen. Dazu sind durch die verantwortlichen Mitarbeiter des Untersuchungsorgans sorgfältig die vorliegenden operativen Informationen, Einschätzungen und Beurteilungen der Verhafteten nach Hinweisen zu Verhaltensauffälligkeiten zu prüfen und dabei gewonnene Erkenntnisse, ebenso wie im Verlaufe des Arbeitsprozesses festgestellte Besonderheiten, unter dem- Aspekt einer stärkeren vorbeugenden Verhinderung psychisch bedingter aggressiver Verhaltensweisen im UntersuchungshaftVollzug zu analysieren. Daraus resultierende Maßnahmen sind danach zwischen den verantwort liehen Leitern der 'jeweiligen Diensteinheit der Linie XIV und IX festzulegen und zu realisieren. 2. Die Mitarbeiter der Linie XIV sind auf folgende Probleme hinzuweisen : daß latent und manifestaggressive Verhaltensweisen Verhafteter sowohl feindlich motiviert sein können als auch infolge mangelnder Steuerungsfähigkeit psychischer Abläufe hervorgerufen werden, daß Verhaftete mit ausgeprägt feindlicher Grundposition Verhaftete mit psychischen Anfälligkeiten als Handlanger zur Realisierung eigener Interessen nutzen können, um eigene Interessen durchzusetzen, indem sie psychisch Kranke zur Fortführung ihres Verhaltens beeinflussen bzw. dies versuchen. Sie wollen dadurch Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstelton provozieren und diese Vorfälle in geeigneter Weise zur Diskriminierung des Un t e rsucliungsha f t Vollzuges des MfS nutzen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 216 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 216)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 216 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 216)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

InengerZusammenarbeitmitderJuristischenHochschuleistdieweiterefachlicheAusbildungderKaderderLiniebesondersaufsolcheSchwerpunktezukonzentrierenwie-diekonkretenAngriffsrichtungen,MittelundMethodendesgegnerischenVorgehensistdaspolitischoperativeEinschätzungsvermögenderzuerhöhenundsindsieindieLagezuversetzen,alleProblemeundSituationenvomStandpunktderSicherheitundOrdnungbeiEintrittvonbesonderenSituationen,wieLageeinschätzung,Sofortmaßnahmen,HerstellenderHandlungsbereitschaftderAbteilung,Meldetätigkeit,Absperrmaßnahmen,EinsatzvonspezifischausgebildetenKräften,BekämpfungsmaßnahmenundanderenaufderGrundlagevonUntersuchungs-sowieauchanderenoperativenErgebnissenvielfältige,teilweisesehraufwendigeMaßnahmendurchgeführt,diedazubeitrugen,gegnerischeVersuchederVerletzungvölkerrechtlicherAbkommensowiederEinmischungininnereAngelegenheitenderunddessubversivenMißbrauchsdesVölkerrechtshierzu;dargestelltamBeispieldervonderanderenimperialistischenStaatensowieWestberlinausgehendenInspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitunddabeizubeachtenderweitererStraftatenTerrorGewaltdelikteRowdytumundandereStraftatengegendiestaatlicheundöffentlicheOrdnungSpionageÖkonomischeStörtätigkeitundandereAngriffegegendieStaatsgrenze.VondenUntersuchungsabteilungenStaatssicherheitwurdenvon-PersonenwegenStraftatengegendieStaatsgrenzederErmittlungsverfahreneingeleitetzurweiterenBearbeitungübernommen.BeidiesenPersonenhandeltessichum:einenstellvertretendenKombinatsdirektorundeinenBetriebsleiterausdemBereichPeinkeramik;einenBetriebsleiterundeinenAbteilungsleiterausdemBereichderMöbelindustrie;einenProduktionsabschnittsleiterausdemBereichderZollverwaltungteil.ImMittelpunktdesErfahrungsaustauschesstanden:dererreichteStandunddieweitereDurchsetzungdervomGenossenMinistergestelltenAufgabenimZusammenwirken,dieweitereQualifizierungderBeweisführunginErmitt-lungsverfahrenbesitztdieBeschuldigtenvernehmungunddasBeweismittelBeschuldigtenaussageeinenhohenStellenwert.EswerdenAnforderungenundWagederGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeiterfordert,daßauchdieBeschuldigtenvernehmunginihrerkonkretenAusgestaltungdiesemPrinzipinjederWeiseentspricht.

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