Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 204

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 204); 204 VVS OHS oOOl - 234/84 000204 I Es sind eine Reihe von Fällen aus verschiedenen Untersuchungshaftanstalten bekannt, daß.Verhaftete bei diszipliniertem Ver-halten durch übertriebene Vortäuschung von Reue und "persönli-chen Sorgen" Mitarbeiter zu Anteilsbekundungen veranlaßten und danach versuchten, diese zur Übermittlung von mündlichen Informationen und zur Ausschleusung von Briefen vor allem an Mittäter auszunutzen. Verhaftete hatten in verschiedenen Untersuchungshaftanstalten von Mitarbeitern im Rahmen unzulässiger Gespräche Informationen und andere Einzelheiten über diese selbst erlangt und selbige danach durch Androhung von entsprechenden Mitteilungen an Vorgesetzte zu erpressen versucht, um in einem Fall einen an einen Empfänger in der BRD gerichteten Brief zu befördern, Vergünstigungen verschiedener Art zu erwirken sowie weitere interessierende Mitteilungen über andere Verhaftete und Regimeverhältnisse zu erhalten. In einem Fall war es einem Verhafteten durch raffiniertes Ausnutzen von Beobachtungsmöglichkeiten gelungen, disziplinwidrige Verhaltensweisen von Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt festzustellen, was von ihm dazu ausgenutzt wurde, diese untereinander zu verunsichern sowie den zeitweiligen Zusammenschluß mit einem anderen Verhafteten in einem Verwahrraum zu fordern. Es sind mehrere Fälle von Versuchen weiblicher Verhafteter bekannt, Mitarbeiter sexuell zu erregen und zu Intimkontakten zu veranlassen, womit offensichtlich Faustpfänder für die Durchsetzung weitergehender Forderungen geschaffen werden sollten. Mit den dargelegten vielfältigon Aktivitäten folgen die Verhafteten mehr oder weniger ausgeprägt auch bewußt den auf die politisch-ideo-logische Aufweichung und Zersetzung der Mitarbeiter des Untersu-chungshaftvollzuges abzielenden Handlungsorientierungen des Gegners, wodurch er sich zugleich - als Bestandteil seines generellen Strebens Möglichkeiten eines direkten Eindringens in den Mitarbeiterbestand des MfS erhofft Im vollen Umfang stimmen mit den Feindinteressen auch die Handlungen von Verhafteten überein, die durch die Anwendung von Gewalt, insbesondere von temonistischen Mitteln und Methoden charakterisiert und dadurch geeignet sind, im hohen Maße die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Dazu sind vor allem Angriffe Verhafteter auf Mitarbeiter mit Gewaltanwendung und die Durchführung von Ausbrüchen zu rechnen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 204) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 204)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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