Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 200

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 200 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 200); WS JHS oOOl - 234/34 200 I 000200 } Die vorgenannten von den Verhafteterl onggyvarrd~teTT~hauptsächlichen Methoden des Leistens von Widerstand werden, bedingt durch die damit verfolgte Zielsetzung, oftmals komplex angewandt, sind teilweise mit Versuchen der unerlaubten Kontaktaufnahme zu anderen Verhafteten verbunden und bezüglich ihrer Intensität unterschiedlich ausgeprägt. Typische Fälle komplexer Anwendung der genannten Methoden stellen die Verhaltensweisen der wegen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der BRD im Unter-suchungshaftvollzug des MfS dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der "Regeln für die illegale Arbeit" waren diese von Führungskräften in Vorbereitung der Provokationen und damit im Zusammenhang auf eine mögliche Verhaftung durch die Sicherheitsorgane der DDR zielgerichtet bezüglich der im Untersuchungshaftvollzug und gegenüber dem Untersuchungsorgan einzunehmenden Haltungen und vorzunehmenden Aktivitäten instruiert worden. Boi der Analyse der Verhaltensorientie-rungen sowie des konkreten Auftretens dieser Verhafteten ist erkennbar, daß darin auch Methoden des Kampfes der deutschen Kommunisten unter den Bedingungen faschistischer Haft eingegangen bzw. deren Kampferfahrungen entsprechend verwertet worden sind. Das konzeptionelle Verhalten vorbezeichneter Verhafteter während des Vollzugs der Untersuchungshaft und gegenüber dem Untersuchungs organ bestand daher vor allem in der Verweigerung jeglicher über die Angaben im Paß hinausgehender Aussagen zur Person, zur Parteizugehörigkeit, zu den Gründen für Einreisen in die DDR und zu Kenntnissen über Straftaten von Mitverhafteten . der Ablehnung sachbezogener Stellungnahmen zu den Beschuldigungen bei gleichzeitiger Forderung nach Vorlagen von Beweisen zur Ergründung des Belastungsumfanges sowie der Quellen. Forderungen nach sofortiger Gewährung von Kontakten zu einem "Rechtsanwalt des Vertrauens", zur Ständigen Vertretung der BRD sowie zur Gewährung von Vergünstigungen, insbesondere in Form von Gesprächen und gemeinsamer Unterbringung mit Mit beschuldigten, der Aushändigung von Zeitungen der BRD sowie der Gestattung von Rundfunk und Fernsehempfang sowie der Nichtdurchführung von Vernehmungen ,;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 200 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 200) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 200 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 200)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit wiederhergesteilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der. Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

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