Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 182

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 182); ■VVS OHS oOOl - 234 /84 ОООJ S2 182 gende Verhinderung von Feindtätigkeit der Verhafteten in und außer“ halb der Untersuchungshaftanstalten überhaupt. Daraus ergibt sich zugleich die Notwendigkeit, im Interesse der Gewährleistung beständig hoher Wachsamkeit und disziplinierter Aufgabenerfüllung in Erziehungsprozeß der Mitarbeiter sowie durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit, das Wissen über die Zusammenhänge und Wirkungsfaktoren zu vertiefen, die operativen Fähigkeiten ihres Erkennens und Entgegenwirkens auszuprägen sowie die erforderlichen Informationspflichten zu den Leitern umfassend wahrzunehmen. Das Erfordernis der weiteren Qualifizierung der operativen Absicherung der Verhafteten mit dem Schwerpunkt der vorbeugenden Verhinderung von feindlich-negativen Aktivitäten im Untersuchunqshaftvollzuq wird auch durch die sich in letzter Zeit verstärkenden Vorqehensweisen des Feindes verdeutlicht. Obwohl Absprachen über konkrete Verhaltens- weisen unter Haftbedingungen, vor allem bezüglich des Aussageverhaltens seitens der Gruppentäter in der Praxis eine ständige zu be- rücksichtigende Realität sind, mehren sich zunehmend die Fälle, in denen Personen in Voraussicht ihrer Konfrontation mit dem MfS durch ihre Verhaftung konkrete Festlegungen über ihr weiteres Wirksamwerden im Untersuchungshaftvollzug mit anderen feindlich tätigen Personen treffen. Durch Untersuchungsergebnisse der Linie IX wurden unter anderem solche Vereinbarungen bekannt, die insbesondere - die Art und Weise einer unauffälligen Übermittlung bedeutsamer, im voraus bestimmter, Informationen der Verhafteten im Rahmen gestatteter Verbindungen zu Angehörigen und deren Weiterleitung, - Details eines abgestimmten kooperativen Zusammenwirkens mehrerer Verhafteter bei der Durchführung feindlicher Aktivitäten unter Haftbedingungen, - Einzelheiten eines zielgerichteten Vorgehens von Verhafteten und nicht in Haft befindlicher Personen mittels feindlich-negativer Handlungen und;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 182) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 182)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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