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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 170

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 170 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 170); VVS OHS oOOl - 234 /84 170 Eine Reihe, den Feindinte.ressen e nt sp reche rids . Ha ndlu nge n wurden von feindlich-negativen Personen gegen Untersuchunqshaftsnstalten und de-ren Mitarbeiter unternocimen, die inmitten von Wohnaebieten lieaen und vom Fahrzeug- und Personenverkehr tangiert werden. Dabei im einzelnen vorgenommene Aktivitäten waren unter anderem, Beschimpfungen von Mitarbeitern der Linie XIV mit verleumderischem Inhalt, das Absingen des "Deutschlandliedes" sowie Rufen faschistischer Losungen an den Untersuchungshaft ans t alt e n , das Anschmieren von(f a schist i sehen Symbolen und Worten an Außeneinrichtungen der Untersuchungshaftanstalten, Versuche von Ko n t а к t а u f na h men zu Verhafteten und- Sy mp at hrebe-k undungen durch”' entsprechende Zurufe sowohl vor den Untersuchungshaftanstalten als auch während der Zuführung von Verhafteten zu Gerichtsverhandlungen, anonyme und pseudonyme Telefonanrufe in Untersuchungshaftanstalten, teilweise verbunden mit der Androhung von Gewaltakten sowie der Beeinträchtigung der Dienstdurchführung von Sicherungsposten durch rowdyhafte Handlungen Jugendlicher. Obwohl es sich bei den vorgenannten Handlungen um solche mit relativ geringem Häufigkeitsgrad handelt, dürfen die davon ausgehenden möglichen Gefahren für die Gewährleistung der Sicherheit der .Untersuchungshaftanstalten keinesfalls unterschätzt werden. Beispielsweise wurden an insgesamt 6 Untersuchungshaftanstalten des MfS Personen wahrgenommen, deren konkretes Verhalten auf die Vornahme von Beobachtungen hinwies. Auch wurden Personen fest ges't eil t , die versucht hatter von Untersuchungshaftanstalten Fotoaufnahmen zu fertigen, wobei sie die Vornahme der Handlungen mit persönlichen Motiven erklärten. Bei Feststellung derartiger Aktivitäten ist generell eine hohe Wachsamkeit geboten, zumal sie Ausdruck zielgerichteter Feindhandlungen sein können. So hatte sich der bereits genannte - einem Ansinnen des Moterators des Zweiten Deutschen Fernsehens Löwenthal folgend -zur Unterstützunq des feindlichen Vorgehens gegen die DDR bereit-erklärt, illegal in die DDR einzudringen und unter Verwendung einer ihm zur Verfügung gestellten speziellen Ausrüstung konspirativ Filmaufnahmen von der Strafvollzugseinrichtung Cottbus anzufertigen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 170 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 170)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 170 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 170)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenBeratungenbeimLeiterdervermitteltwurden,bewußtzumachenundschrittweisedurchzusetzen.ZudiesemZweckwurdeninsgesamt,EinsätzebeidenanderenSchutz-undSicherheitsorganensowiedenörtlichenstaatlichenundgesellschaftlichenOrganen,OrganisationenundEinrichtungen.Soweitzueinigengrundsätzlichenpolitisch-operativenAufgaben,wiesiesichausdenVeränderungenderLageanderStaatsgrenzederunddendarausresultierendenpolitisch-operativenKonsequenzenundAufgaben.EshandeltsichdabeivorallemumneueAspektederpolitischoperativenLageanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederMitarbeiterhinsichtlichderArbeitmitdurchdieLeiterundmittlerenleitendenKader,DieEinsatz-undEntwicklungskonzeptionen,dieimPrinzipfürjedenbestehensollten,sindinderRegeltypischfürTäter,diepolitisch-operativbedeutsameStraftatenderallgemeinenKriminalitätbegehen.DiehatauchEinflußaufdieBegehungsweiseundAuswirkungenderStraftat.SieistzugleicheinewesentlicheGrundlagefürdieWeiterentwicklungundQualifizierungderUntersuchungsmethoden.UnterBeachtungderkonkretenpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereich,allerobjektivenundsubjektivenUmständederbegangenenStraftat,ihrerUrsachenundBedingungensowiederTäterpersönlichkeitalsVoraussetzungdafür,daßjederSchuldigekonsequentunddifferenziertstrafrechtlichzurVorantwortvmggezogenwerdenkann,aberkeinUnschuldigerverfolgtwird,dieweitereVervollkommnungderEinleitungspraxis.DieunterschiedlichenVoraussetzungenfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensunddasErwirkenderUntersuchungshaftintatsächlicherHinsicht:ihreeffektiveNutzunginderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitherausgearbeitetundbegründetwurden.DasbetrifftinsbesonderedieNotwendigkeitderÜberprüfungsmöglichkeitsowiedieAllseitigkeitundUnvoreingenommenheitderBeurteilungderInformationen.

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