Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 169

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 169); WS DHS oOOl - 23 4/84 169 F Eigentum, zinsgünstige Darlehen zum Aufbau der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum, finanzielle Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat, Unterstützung aus "Spenden" des "Sundes der Mitteldeutschen e. V." und des "Zentralverbandes politischer Flüchtlinge und Ostgeschädigter e. V." in Form von Nahrungsmittelpaketen und einmaligen finanziellen Förderungshilfen, amtliche Hilfe und Unterstützung bei der vorrangigen Versorgung mit Wohnraum, Arbeite- sowie gegebenenfalls Studienplätzen und die Gewährung von "Handgeldern" bzw. gelegentlich auch großzügiger Honorare für die Aktivitäten zur Unterstützung der Feindeinrichtungen selbst. Die Ergebnisse der Analyse der von Verhafteten unternommenen feindlichen Aktivitäten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS beweisen, daß der Gegner mit seinen Angriffen auch Wirkungen erzielt hat. A.us dieser Analyse lassen sich zugleich folgende Hauptrichtungen feindlicher Handlungen im Untersuchungshaftvollzug des MfS ableiten; das Sammeln von Informationen und die Auslieferung an feindliche Einrichtungen und staatliche Organe, das Leisten von Widerstand und renitent-provokato risches Verhalten sowie Handlungen gegen Mitarbeiter der Linie XIV und Linie IX sowie Vorbereitungen und Versuche des Begehens von Gewaltakten mit dem Ziel des Ausbruches aus Untersuchungshaftanstalten, verbunden mit dem ungesetzlichen Verlassen der DDR. Durch die Gesamtheit seiner Einflußnahme bezweckt der Gegner gleichermaßen, feindlich-negative bzw. ideolonisch labile Personen im , - - - - aJ ■ - U - -- ------ Innern der DDR zu gegen den Untersuchungshaftvollzuq des MfS qerich- teten Handluncen zu inspirieren. Es sind zunehmend Bestrebunren er- - - - - - - - - . ■ -1 ------------------ -- - - ----------- - - kennbar, diese Kräfte zu zielgerichteten Aktivitäten zu veranlassen ur sie nach Möglichkeit mit feindlichen Handluncen Verhafteter sowie mit - ■ ■ ■ ■ . ■ - . ■ - . ■ . ■ . h' - , ■ ■ - -- dem Vorgehen der Feindeinrichtungen zu koordinieren. Beispielsweise hatten sich in einem Fall vor der Untersuchungshaftanstalt der BVfS Suhl mehrere Personen zusammengerottet und die Freilassung eines zuvor Verhafteten aus ihrem Verbindungs-k reis gef о rde rt. In einem anderen Fall hatten Anhänger der sogenannten "staatlich unabhängigen Friedensbewegung" "Kerzen für den Frieden" vor der Untersuchungshaftanstalt der BVfS Potsdam abgestellt, um auf die Inhaftierung eines "Gleichgesinnten" aufmerksam zu machen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 169) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 169)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Beschuldigtenvernehmung. Das gesetzlich geforderte und mögliche Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldig tenve rnehmung Konsequenzen aus der strafprozessualen Stellung des Beschuldigten im Ermittlungs-verfahren für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten erforderlich sind. Diese Forderung stellt der Absatz der Strafprozeßordnung . Damit wird rechtsverbindlich der gesetzliche Ablauf beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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