Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 154

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 154); VVS OHS oOOl 234/84 154 ь ь t и Ö 8015 4 .J 5. Verhaftete im Untersuchungshaftvollzug des MfS entgegen den internationalen Normen behandelt würden. "Sittlichkeitsverbrecher und Mörder werden hier besser behandelt Auf welche Weise der Gegner derartige Verleumdungen "zu beweisen" ver sucht, sollen nachfolgende ausgewählte Fälle verdeutlichen: Nach der Entlassung eines Straftäters in die BRD wurde durch Massenmedien in mehreren Hetzartikeln gegen die "unmenschlichen" Ver-nehnungsmethoben des Untorsuchungsorgans des MfS regelrecht "sturm gelaufen" mit dem Hinweis darauf, daß allein diesem ehemaligen "politischen Häftling" während der Vernehmung zwei Zähne ausgeschl gen worden wären. Die Wahrheit war jedoch, daß der Betreffende die Zähne bei einem acht Jahre zurückliegenden Verkehrsunfall verlor. In einem anderen.Fall wurde von einem ehemaligen "politischen Haft ling" durch die Springe rp resse verkündet, daß er grundlos von "’Wärtern" niedergeschlagen worden sei. Verschwiegen wurde hierbei seir; vorausgegangener tätlicher Angriff auf einen Mitarbeiter dss Voll- zugso rgans Die Tatsache, daß der Jenenser Bürger Matthias Donaschk 1981 nach einer Befragung zu strafrechtlich relevanten im Besucherzimmer der Untersuchungshsftanstalt der BVfS vor seiner vorgesehenen Rückfahrt zur Wohnung in einer Situation Suicid beging, wurde nachfolgend mit konstant im April Aktivitäte n Gera kurz depressiven er Bosheit von den Massenmedien der BRD in allen möglichen Varianten zur Hetze gegenfdas MfS verwandt und als Ausgangspunkt für weitere Verleumdungen genommen. So ist im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter der Überschrift "Westdeutsche Behörden beschäftigen sich mit dem mysteriösen Tod eines jungen DDR-Kritikers im Untersuchungsgefängnis von Gera. Offizielle DDR-Version: Selbstmord" unter anderem zu lesen " War der schmächtige Domaschk der körperlichen und seelischen Belastung nicht mehr gewachsen und ist er kollabiert? Oder vertuscht die Staatssicherheit einen Unglücksfall mit Todesfolge, der ihr bei rüden Verhörmethoden unterlaufen ist? Auch im Stasi-Untersuchungsgefängnis von Gera werde gelegentlich geprügelt, wissen ehemalige Häftlinge. Freunde sind deshalb überzeugt, daß Domaschk sich nicht selbst umgebracht hat Im Januar wurden Rösch und Blumhagen, beide seit 1932 im Westen, voR der Westberline г 'Direktion Spezialaufgaben der VerbrechensbekäR" pfung'.zum Tod Domaschk befragt. Die Beamten zeigten Detailwiss©n* Bei Behörden und westlichen Geheimdiensten liegen ZeugenaussagsR vor, die weitere Zweifel an der Selbstmordversion nähren Und Blumhagen, selbst Knast-erprobt , weiß für den Tod seines Freund©" nur eine Erklärung: Da hat einer durchgedreht." Letztlich soll mit dem gesamten Artikel der Eindruck vernittel werden, daß Donaschk als "ein junger DDR-Kritiker” einer stark oppositionellen Bewegung angehörte, es den Sicherheitsorganen I о f] 1 rrBTldzeitung" vom 14. 3 1978 Gebhardt, Günter "Hat man t;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 154) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 154)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes keiner rech liehen Würdigung des Sachverhaltes und keiner Stellungnahme zum Vorliegen von strafrechtlichen oder andersrechtlichen Verantwortlichkeiten und den dazu beabsichtigten Maßnahmen.

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