Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 152

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152); VVS OHS oOOl 234/84 152 I ; В: StÜ П fi fi V n if den Untersuchungshaftvollzug des MfS Ua-ft4~rfi-rd ±nr4/esentlichen nach einen einheitlichen Funktionsmodell vollzogen Grundbestandteil des konzeptionellen Herangehens des Gegners ist dabei die durch die Zentrale Erfassungsstelle der Landerjustizverwal-tungen Salzgitter verwirklichte Alleinvertretungsanmaßung der BRD-Regierung Danach werden alle gesetzlichen Bestimmungen der DDR, die ihres Erachtens nicht mit der Rechtsordnung der BRD "zu vereinbaren" seien, als rechtswidrig deklariert. Dazu gehören vor allen die den Schutz und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesell-'schaf t sordnu-nq dienenden gesetzlichen Reoelunoen. Deshalb werden von ■ . ■ - . ■ II ■ . ■ . ■ I. ■ -■ r-r JmL.-/ . Gegner alle gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nunq sowie aeqen die staatliche Ordnuno der DDR Gerichteten Handlun- - , - - - I - - . - - - - ------ ------ - - -- ■■ ■ - gen als "politische Handlungen" dargestellt und demzufolge Verhaftete grundsätzlich als "politische Häftlinge", das heißt als "unschuldig Inhaftierte", bezeichnet. Zur Begründung dessen negiert der Gegner auch die Tatsache, daß das Strafrecht der DDR in seiner Gesamtheit Tat recht ist. So versucht er unter anderem, wegen staatsfeindlicher Hetze, öffentlicher Herabwürdigung bzw wegen anderer strafbarer Handlungen in Sinne des politischen Untergrundes erfolgte Verhaftungen als eine Unterdrückung von "oppositionellen Kräften" wegen "ihrer freien Meinungsäußerung", "der am System geübten Kritik", "der Wahrnehmung ihrer völkerrechtlich garantierten Bürgerrechte" darzustellen. Damit beabsichtigt der Gegner zugleich, eine unrechtmäßige Verhaftung derartiger Personen zu unterstellen. 1 Vgl. Falz, Herzog, Karsten: "Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit des MfS zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR gerichteten politischen Untergrundtätigkeit" Potsdam 3HS, Dissertation, VVS - DHS 001 - 200/79 und Liebewirth, Meyer, Grimmer: "Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrunötätigkeii in der DDR" Potsdam 3HS, Dissertation, VVS -"0H3 001 - 257/7S;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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