Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 152

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152); VVS OHS oOOl 234/84 152 I ; В: StÜ П fi fi V n if den Untersuchungshaftvollzug des MfS Ua-ft4~rfi-rd ±nr4/esentlichen nach einen einheitlichen Funktionsmodell vollzogen Grundbestandteil des konzeptionellen Herangehens des Gegners ist dabei die durch die Zentrale Erfassungsstelle der Landerjustizverwal-tungen Salzgitter verwirklichte Alleinvertretungsanmaßung der BRD-Regierung Danach werden alle gesetzlichen Bestimmungen der DDR, die ihres Erachtens nicht mit der Rechtsordnung der BRD "zu vereinbaren" seien, als rechtswidrig deklariert. Dazu gehören vor allen die den Schutz und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesell-'schaf t sordnu-nq dienenden gesetzlichen Reoelunoen. Deshalb werden von ■ . ■ - . ■ II ■ . ■ . ■ I. ■ -■ r-r JmL.-/ . Gegner alle gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nunq sowie aeqen die staatliche Ordnuno der DDR Gerichteten Handlun- - , - - - I - - . - - - - ------ ------ - - -- ■■ ■ - gen als "politische Handlungen" dargestellt und demzufolge Verhaftete grundsätzlich als "politische Häftlinge", das heißt als "unschuldig Inhaftierte", bezeichnet. Zur Begründung dessen negiert der Gegner auch die Tatsache, daß das Strafrecht der DDR in seiner Gesamtheit Tat recht ist. So versucht er unter anderem, wegen staatsfeindlicher Hetze, öffentlicher Herabwürdigung bzw wegen anderer strafbarer Handlungen in Sinne des politischen Untergrundes erfolgte Verhaftungen als eine Unterdrückung von "oppositionellen Kräften" wegen "ihrer freien Meinungsäußerung", "der am System geübten Kritik", "der Wahrnehmung ihrer völkerrechtlich garantierten Bürgerrechte" darzustellen. Damit beabsichtigt der Gegner zugleich, eine unrechtmäßige Verhaftung derartiger Personen zu unterstellen. 1 Vgl. Falz, Herzog, Karsten: "Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit des MfS zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR gerichteten politischen Untergrundtätigkeit" Potsdam 3HS, Dissertation, VVS - DHS 001 - 200/79 und Liebewirth, Meyer, Grimmer: "Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrunötätigkeii in der DDR" Potsdam 3HS, Dissertation, VVS -"0H3 001 - 257/7S;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 152 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 152)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet, Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte außerhalb der Untersuchungshaftanstalten. Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

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