Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 147

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 147); VVS OHS oOOl - 234/84 i 000147 147 f gegen das MfS tätig waren. In geeigneten Fällen wurden diese Feinde in der BRD zur Nutzung für subversive Zwecke an andere Feindeinrichtungen weitergegeben. Typisch dafür, aber kein Einzelfall, ist der bereits erwähnte Ortlepp, der nach der nachrichtendienstlichen Auswertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst ähnlich umfangreiche Informationen über den Untersuchung shaftVollzug den Feindorganisationen "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e. V.", "Arbeitsgemeinschaft 13. August e, V.", "Hilferufe von drüben e. V." sowie den Moderatoren der ZDF-Magazin-Sendung "Hilferufe von drüben" zur Verfügung stellte. Im Mittelpunkt von Befragungen ehemals in der DDR Verhafteter bzw. Strafgefangener durch die Feindeinrichtungen steht, gleichfalls im Interesse der aktuellen Verwertbarkeit, das Informationsverlangen zu Einzelheiten des Verhaltens ihnen während der Haft bekannt gewordener und noch Verhafteter bzw. Strafgefangener . Vorrangiges Interesse in dieser Hinsicht bekunden die Feindeinrichtungen an Informationen über Absichten zum Verlassen der DDR seitens Verhafteter bzw. Straf-nefanqensr, Widerstandshandlungen aktiver und passiver Form gegenüber dem Untersuchungsorgan sowie den Organen des UntersuchungshaftVollzuges, bestehende Verbindungen zu Personen in und außerhalb der Untersu-'ch'u'n'g s'hartanstalten, chronische, akute oder lebensgefährliche Erkrankungen Verhafteter, wegen disziplinwidrigen Verhaltens oder wegen der Begehung von Straftaten gegen Verhaftete eingeleitete Maßnahmen sowie auferleq-te Beschränkungen und über Verhaltensweisen der Mitarbeiter der Sicherheitsorgane gegenüber den Verhafteten. Besonders aktiv treten in dieser Weise die Mitglieder der "Research- Department" sowie der "Research-Teams" der "Amnesty International" in Erscheinung, die zur Fertigung von sogenannten Untersuchungsberichten umfassende Befragungen von ehemals in der DDR Verhafteten bzw, Strafgefangenen auf der Grundlage zentraler Informationsvorgaben durchführen. Als Informationsschwerpunkte für die Erarbeitung derartiger;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 147) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 147)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit nicht sofort lösbaren Vohnraumproblemen. ein ungesetzliches Verlassen oder. provokatorisch-demonstrative Handlungen androhen oder bei denen solche Handlungen nicht auszuschließen sind. Wehrlcreislcommando zur Erarbeitung von Informationen über. unberechtigte Anträge auf Invalidität zum Erschleichen von Reiseoder Übersiedlungsmög-lichkeiten,. Ärzte und anderes medizinisches Personal, die sich für einen Auslandseinsatz bewerben oder interessieren. Abteibungen Wohnraumlenkung zur Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung der als demokratieund menschenfeindlich und in der Aufwiegelung von Bürgern der zur Begehung von Verbrechen gegen die und von anderen Straftaten und Rechtsverletzungen.

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