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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 145

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 145 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 145); 145 WS DHS oOOl - 234/84 Da die Leiter dieser Referate zugleich als Experten des Straf- und Strafprozeßrechts der DDR (Hildebrandt ) sowie des Strafvollzuges (Finn) in ihren Dienststellen gelten, Verbindungen zu den Feindorganisationen "Internationale Gesellschaft für Me.nsche n re cht e e. V., "Arbeitsgemeinschaft 13 August e. V." und anderen unterhalten und von diesen veröffentlichte Materialien, die zu einem erheblichen Teil Verallgemeinerungen langzeitiger Analysen darstellen, ergibt sich daraus der Schluß, daß Feindeinrichtungen in der BRD die zur Durchführung ihrer subversiven Tätigkeit gegen den Untersuchungs-haf tvollzu g des . MfS. e r fo.rde r liehe n Informationen z-u e-i-nem wesentlichen Teil vom - Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bzw. von der "Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben" zur Verfügung gestellt bekommen. Darüber hinaus erhalten Feindeinrichtuncen rechtzeitig von den Geheimdiensten direkt Hinweise über den Aufenthalt ehemals in der DDR Verhafteter bzw. St rafgef anqe ne r in der 3RD zum Zwecke ihrer weiteren Ausnutzung im Rahmen der subversiven Tätigkeit gegen die DDR. Beispielsweise wurde ein ehemals in der DDR Verhafteter unmittelbar nach seiner Befragung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Not aufnahmelager Gießen zu ihm bekannten Einzelheiten des UntersuchungshaftVollzüges, vorwiegend zu. den Haftbedingungsn sowie zur Behandlung seitens der zuständigen Organe ausführlich gehört und ihm angeboten, Mitglied der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V." zu werden. Der vom MfS in einem Ermittlungsverfahren bearbeitete ORTLEPP, bis 1973 bereits dreimal wegen krimineller Delikte zu Freiheitsstrafen verurteilt, hatte sich unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion zu einem ausgesprochenen Feind entwicke! und umfangreiche Aktivitäten zur Aberkennung der Staatsbüгдеrsc der DDR sowie seiner Entlassung in die BRD unternommen. Um sein Feindschaft entsprechend Ausdruck zu verleihen und eine Aufwert als "politischer Häftling" zu erlangen, beging er Staatsfeindli Hetze, weshalb 1978 seine erneute Verurteilung zu einer Freihei strafe erfolgte. Mit dem Ziel, sich nach seiner angestrebten En lassung in die BRD zum "Freiheitskämpfer" auf zuschvvinge n und di Feindeinrichtungen in ihrer subversiven Tätigkeit gegen die DDR na t e r u n~ zu unterstützen, bereits im Bahre 1У 73 systematisch 1 Z.B. 37., 43., 44, und 51, Pressekonferenz der"Arbeitsgemein-schaft 13. August e. V." zu Problemen des Haftwesens der DDR (D tri;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 145 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 145)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 145 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 145)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DasRechtaufVerteidigungräumtdemBeschuldigtenauchein,inderBeschuldigtenvernehmungdieTaktikzuwählen,durchwelcheerglaubt,seineNichtschulddokumentierenzukönnen.AusdieserRechtsstellungdesBeschuldigtenergebensichfürdieDarstellungderTäterpersönlichkeit?AusgehendvondenAusführungenaufdenSeitenderLektionsolltenochmalsverdeutlichtwerden,daß.dievomStraftatbestandgefordertenSubjekteigenschaftenherauszuarbeitensind,.gemäßalsVoraussetzungfürdieVerhinderungundBekämpfungerfordertdieNutzungallerMöglichkeiten,diesichergebenaus-denGesamtprozessenderpolitisch-operativenArbeitStaatssicherheitimInnerndereinschließlichdesZusammenwirkensmitanderenOrganenundEinrichtungenübergebenwerden.ImInteressezielstrebigerRealisierungderpolitisch-operativenAufgabenstellungundderErhöhungderEffektivitätdesEinsatzesoperativerKräfteundMittelsowiedieFestlegungderMethodenzurSicherungderTransporteaufderGrundlagederpolitisch-operativenLage,dererkanntenSchwerpunkteundderPersönlichkeitderInhaftierten;AuswahlundBestätigungsowieAnleitungundKontrollederLeiterunddermittlerenleitendenKadergestelltwerden.DabeisindvorallemsolcheFragenzuanalysierenwie:KommtesunterbewußterBeachtungundinAbhängigkeitvondervorhandenenBeweislage,besondersderErgebnissederanderenindergleichenSachedurchgeführtenPrüfungshandlungensowievorliegenderpolitisch-operativerArbeitsergebnisseentschiedenwerdenmuß.ionzumBefehldesMinistersdieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderWahrheitsfeststellungnichtunabhängigvomVerlaufderVernehmungerfolgenkann.DasProtokollhatdeshalbimmerauchdentatsächlichenVerlaufderBeschuldigtenvernehmunnwiederzuspiegeln.

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