Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 133

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 133 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 133); VVS OHS oOOl - 234/84 3 $ І U Ü О УI і 4 133 ! 2.2.2. Die Sammlung von Nachrichten über den Untersuchungshaftvoll-гид des MfS als Voraussetzung und Bestandteil des feindlichen Vorgehens gegen den Untersuchungshaftvollzug Die vom Gegner mit seinen Angriffen auf den Untersuchungshaftvollzug im MfS angestrebten Wirkungen zur Realisierung seiner subversiven Zielsetzungen gegen die DDR sind nur unter den Voraussetzungen einer beständigen Verfügbarkeit über ein bestimmtes Maß von Informationen über die im Untersuchungshaftvollzug ablaufenden Prozesse erreichbar Deshalb ist die umfassende nachrichtendienstliche Erkundung des Unte rsuchungshaftvollzuges sowie die Sammlung entsprechender Informationen eine wesentliche Angriffsrichtung des feindlichen Vorgehens gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS. Sie ist als fester Bestandteil in die Spionagetätigke'it gegen die DDR eingeordnet und darauf gerichtet, Informationen politischen - vor allem sicherheits-und rechtspolitischen - ökonomischen und militärischen Charakters zu erlangen. Basierend auf- diesen Informationen sollen offenkundig: - mögliche Pläne der "Befreiung" von Verhafteten, insbesondere unter den Bedingungen offener konterrevolutionärer Konfrontation sowie ihres Einsatzes als "Kanpfreserve", realisiert werden. - die feindlichen Aktivitäten stärker konspiriert, getarnt sowie durch die Anwendung raffinierterer Mittel und Methoden die politisch-operative Aufklärung der Feindtätigkeit durch die Diensteinheiten des MfS erschwert werden. - die eingesetzten Feindkräfte auf eine mögliche Konfrontation mit dem M.fS einschließlich der Verhaftung und damit auf die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan sowie mit den Mitarbeitern des Untersuchungshaftvollzuges vorbereitet und sie konkret auf die den Feindinteressen entsprechenden Verhaltensweisen und Handlungen unter Haftbedinguncen eingestellt werden. - Hinweise auf straffällig gewordene Träger wichtiger oolitischer, ökonomischer und militärischer Geheimnisse und Möglichkeiten zu ihrer Nutzung erarbeitet werden. - zielgerichtet Verhaftete sowie Personen ihres Umgangs- und Bekanntenkreises zum ungesetzlichen Verlassen der DDR bzw. zu anderen gegen die DDR gerichteten Straftaten inspiriert werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 133 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 133) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 133 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 133)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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