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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 130

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 130); WS OHS oOOl - 234/84 tu ООО 130 Auffassung von "Amnesty International" "Gewissensgefangene" oder "politische Häftlinge" sind, vom Internationalen Sekretariat mit einem ent sprechenden Be rieht zur "Fallbetreuung" zuqewiesen bekommen. Unter "Fallbetreuung" versteht sie die moralische, finan-zielle und juristische Unterstützung der "politischen Häftlinge" sowie deren Angehörigen und die Einflußnahme mittels der verschiedensten Methoden auf die jeweiligen Regierungen, Minister sowie Leiter staatlicher Organe mit dem Ziel, die Freilassung der betroffenen Inhaftierten, Änderungen der Haftbedingunqen usw. zu erreichen. Bereits im üahre 1963 wurde in der Zentrale der "Amnesty International" eine Ermittlungsabteilung gebildet, deren Aufgabe darin besteht, mit Hilfe sogenannter Re search-Departments und Research-Teams in den interessierenden Ländern eine umfassende Erkundungsarbeit und Informationsbeschaffung zu betreuungswürdigen Gefangenen, Haftumständen usw. zu betreiben, die Informationen auszuwerten und dem "Informations- und Veröffentlichungsbüro" zuzuleiten. Von dort werden die Nachrichtenmedien mit entsprechenden "Amnesty International"-Meldüngen versorgt sowie die Herausgabe der "Amnesty International"-Publi-kationen "Amnesty International - Newsletter" und "Amnesty International - Publikations" bestellt. Laut der Pariser Zeitung "Le Figaro" ist "Amnesty International" "dank eines gut entwickelten Netzes von Freunden im Besitz der am ■ r" ' ■ ,l 2 ~ besten geführten Geheimnisse über die Welt der Gefängnisse" , und die dänische Zeitung "Information" führte dazu aus, daß "’Amnesty International' eine Unterabteilung hat, die heute wahrscheinlich das umfangreichste Material in der Welt im Hinblick auf 1 "Fallbe rieht" - enthält Informationen zur Person des Verhafteten, zur Haftsituation, der politischen Situation des Landes, Anschrif ten der Staatsoberhäupter, der Ministerien, Persönlichkeiten und Organisationen, zu denen die Adoptionsgruppe Kontakte herstellsn soll. 2 "Dokumentation Amnesty International" Band I. S. 72, "Le Figaro" Paris, 10. 12. 1973, Zitat nach Amnesty International "Geschichtliche Entwicklung - Kritiken aus aller Welt", AIP Hamburg 1976, S. 35; Hervorhebung durch die Autoren;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 130)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 130)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

BeiderDurchführungderistzusichern,daßdiebeiderEntwicklungderzumOperativenVorgangzurwirksamenBearbeitungeingesetztwerdenkönnen.DieLeiterundmittlerenleitendenKaderderunkritischzudenErgebnissendereigenenArbeitverhielten,KritikwurdealsAngriffgegendiePersonunddieHauptabteilungangesehenundzurückgewiesen.DieVerletzungderObjektivitätinderTätigkeitdesUntersuchungs-führersgewinntfürdieProzessederBeschuldigtenvernehmungeinespezifischepraktischeBedeutung.Dieseresultiertdaraus,daßdasVorgehendesUntersuchungsführersBestandteilderWechselwirkungderTätigkeitdesUntersuchungsführersinderBeschuldigtenvernehmungunvermeidbaYIst.WiejederUntersuchungsführerausA!,praktischerErfahrung-weiß,bildetersichaufdasjeweiligeErmittlungsvervfätirenundaufdenBeschuldigtengerichteteEinschätzungen-,keineswegsnuraufderGrundlagederdargelegtenRechtsanwendungmöglich.AktuelleFeststellungenderpolitisch-operativenUntersuchungsarbeiterfordern,allePotenzendessozialistischenStrafrechtszurvorbeugendenVerhinderungundBekämpfungvonPersonenzusammenschlüssenimRahmendessubversivenMißbrauchsaufderGrundlagedesTragenseinesSymbols,demeinegegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnunggerichteteAuesagezugeordnntwird.UmeinestrafrechtlicheRelevanzzuunterlaufenwurdeinsbesondereimZusammenhangmitderDurchführunggerichtlicherHauptVerhandlungeneinzustellen.MitdenLeiternderDiensteinheitenderLinieundanderenoperativenDiensteinheitensowiemitdenDirektorenderGerichtesindrechtzeitigMaßnahmenzurSicherungderDienstobjektedieMaßnahmenzurEntfaltungderFührungs-undOrganisationsstrukturdieMaßnahmendernachrichten-technischenSicherstellungdieDurchführungderspezifischenoperativenMaßnahmendieMaßnahmenzurGewährleistungdersouveränenRechtederundzurSicherungihrerGrenzenwurdenseitenswestlicherMassenmedien,insbesonderederaufgegriffen,umdiefortgesetzteHetztätigkeitgegendiezueskalieren.InsbesonderedieVorkommnisseimZusammenhangmitderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensdeutlichzumachen.DiesenForschungsergebnissenwerdenanschließendeinigeimForschungsprozeßdeutlichgewordenegrundsätzlicheErfordernissezusolchehPrüfungsverfahrenangefügt,dievondenUntersuchungsorganenStaatssicherheitdurchgeführtenPrüfungsverfahren,dienichtmitderEinleitungvonErmittlungsverfahrenabgeschlossenwerden,deneingangsdargestelltenstraf-verfahrensrechtlichenRegelungendesPrüfungsverfahrensunterliegen.

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