Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 116

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116); VVS OHS oOOl - 234/84 116 I В St U j 000115 i der 70er Jahre entstanden, gezwungen. Er ging deshalb zunehmend dazu über, seine subversiven Angriffe gegen die DDR und ihre sozialistischen Verbündeten, insbesondere unter der demagogischen Flagge des "Kampfes um die Gewährung, Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechts" zu führen und zu organisieren sowie sie damit zu tarnen und im Streben nach umfassender Wirksamkeit sie stärker mit Angriffen gegen das lifS einschließlich den Untersuchungshaftvollzug zu verbinden. Da einerseits eine Realisierung dieser Feindkonzeption mit den bisherigen zentrierten subversiven Kräften wegen ihrer wesentlich durch das MfS entlarvten Ziele, Mittel und Methoden bei ihren feindlichen Angriffen gegen die DDR in dem erstrebten Maße nicht möglich war, andererseits als Bestandteil dieser Konzeption zur Erreichung entsprechenden internationalen Druckes auf die DDR eine stärkere zielgerichtete Einbeziehung staatlicher und internationaler Gremien (zum Beispiel der Regierung der BRD, des Bundestages, der UNO und ihre Organisationen) beabsichtigt wurde, nahm der Gegner mit Hilfe der Geheimdienste eine Neuformierung der Kräfte vor. Diese bestand unter anderem in der - 1972 erfolgten Gründung einer eigens auf die Verwirklichung der Feindkonzeption ausgerichteten Organisation, der "Gesellschaft für Menschenrechte e. V." - seit 1981 ".Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e. V.", der Sicherung einer den Ziel- und Aufgabenstellungen entsprechenden personellen Zusammensetzung und ihrer Profilierung zu einer gefährlichen Feindorganisation, - kontinuierlichen Schaffung weiterer Einrichtungen zur Realisierung der Feindkonzeption (Verein "Hilferufe von drüben" 1973) und sukzessiven Umorientierung des konkreten Wirkens solcher Feindorgani-sationen, wie der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.'V.", "Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V." auf die Erfordernisse der neuen Feindkonzeption, - stärkeren Einbeziehung der Potenzen von Landsmannschaften und "Vertriebenenverbänden" sowie der "Amnesty International" zur Lösung von subversiven Zielen,;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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