Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 116

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116); VVS OHS oOOl - 234/84 116 I В St U j 000115 i der 70er Jahre entstanden, gezwungen. Er ging deshalb zunehmend dazu über, seine subversiven Angriffe gegen die DDR und ihre sozialistischen Verbündeten, insbesondere unter der demagogischen Flagge des "Kampfes um die Gewährung, Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechts" zu führen und zu organisieren sowie sie damit zu tarnen und im Streben nach umfassender Wirksamkeit sie stärker mit Angriffen gegen das lifS einschließlich den Untersuchungshaftvollzug zu verbinden. Da einerseits eine Realisierung dieser Feindkonzeption mit den bisherigen zentrierten subversiven Kräften wegen ihrer wesentlich durch das MfS entlarvten Ziele, Mittel und Methoden bei ihren feindlichen Angriffen gegen die DDR in dem erstrebten Maße nicht möglich war, andererseits als Bestandteil dieser Konzeption zur Erreichung entsprechenden internationalen Druckes auf die DDR eine stärkere zielgerichtete Einbeziehung staatlicher und internationaler Gremien (zum Beispiel der Regierung der BRD, des Bundestages, der UNO und ihre Organisationen) beabsichtigt wurde, nahm der Gegner mit Hilfe der Geheimdienste eine Neuformierung der Kräfte vor. Diese bestand unter anderem in der - 1972 erfolgten Gründung einer eigens auf die Verwirklichung der Feindkonzeption ausgerichteten Organisation, der "Gesellschaft für Menschenrechte e. V." - seit 1981 ".Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e. V.", der Sicherung einer den Ziel- und Aufgabenstellungen entsprechenden personellen Zusammensetzung und ihrer Profilierung zu einer gefährlichen Feindorganisation, - kontinuierlichen Schaffung weiterer Einrichtungen zur Realisierung der Feindkonzeption (Verein "Hilferufe von drüben" 1973) und sukzessiven Umorientierung des konkreten Wirkens solcher Feindorgani-sationen, wie der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.'V.", "Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V." auf die Erfordernisse der neuen Feindkonzeption, - stärkeren Einbeziehung der Potenzen von Landsmannschaften und "Vertriebenenverbänden" sowie der "Amnesty International" zur Lösung von subversiven Zielen,;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 116 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 116)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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