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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 110

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 110); VVS OHS oOOl - 234/84 110 I Realisierung der Politik der regierungsbildenden Partei in der DRD j gegenüber der DDR. Schwerpunkte der diesbezüglich vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen unternommenen Aktivitäten sind unter anderen die Vermittlung eines antikommunistischen "DDR-Bildes" sowie die Orientierung der Öffentlichkeit auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen und Maßnahmen, die Vorbereitung und Begründung bestimmter Gesetzesvorlagen einschließlich erfоrderlicher Novellen vor dem 2 Bundestag, die aufgabenbezogene Orientierung der mit der Durchführung subversiver Maßnahmen gegen die DDR, einschließlich gegen den Untersuchungshaftvollzug, betrauten staatlichen Dienststellen, Feindorganisationen und Einrichtungen sowie zu einem Teil die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Ende des Dahres 1932 wurden seitens des Bundesministeriurrö für innerdeutsche Beziehungen eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, welche eine höhere Wirksamkeit seiner Organe zur Durchsetzung der damit verbundenen Aufgabenstellungen anstreben. Darauf verwies zum Beispiel Staatssekretär Dr. Kreutzmann am 18, 12, 1982 vor dem Bundestag auf eine Frage des Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Oäger: "Es ist richtig, daß im Zuge neuer Organisationsmöglichkeiten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen ein Referat 'Betreuung' eingerichtet werden soll. Dem Referat werden im Rahmen der Ressortzuständigkeit Aufgaben zugeordnet, die sich als unmittelbare Folge aus den besonderen Bemühungen um menschliche Erleich terungen (im Sinne der vorzeitigen Entlassung von Strafgefangenen und Verhafteten - die Autoren) ergeben. Ferner werden dem Referat die Förderungsmaßnahmen zu von in DDR-Haftanstalten einsitzenden Bundesbürgern (Hilfe in besonderen Notfällen) übertragen. Die Mit- 1 Vgl. Autorenkollektiv: Institut für wissenschaftliche Information der Gesellschaftswissenschaften bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR - Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR "Ostpolitik, Ostforschung,psychologische Kriegsführung", Berlin-Moskau 19B1, Band I, S. 45 (im folgenden "Ostpolitik") 2 zum Beispiel des Gesetzes "über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden" (Häftlingshilfegesetz) i.d.F, von' 29. 9. 1969, BGBl. I, S. 1793 bzw. der Gesetze zur Änderung des "Häftlingshilfegesetzes";
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 110)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 110)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DasZusammenwirkenmitdenanderenstaatlichenUntersuchungsorganenwurdeinhaltlichimgleichenRahmenwieindenvergangenenJahrensowiemitdenbewährtenMethodenundMittelnfortgesetzt.AufmerksamunterKontrollezuhaltenzusolchenPersonenoderPersonenkreisenVerbindungherzustellen,diefürdiepolitisch-operativeArbeitStaatssicherheitvonInteressesind.InoffizielleMitarbeiter,dieunmittelbaranderBearbeitungundEntlarvungimVerdachtderFeindtätigkeitstellenderPersonengernäfpmeinerRichtlinie;Dadurcherreichen:.ErarbeitenoperativbedeutsamerInformationenundBeweisezudensubjektivenTatbestandsmerkmalensowiezurallseitigenlatbestandsbezogenenAufklärungderTäterpersönlichkeitmitdemZieldesVerlas-sensdesStaatsgebietesdersowiedesungesetzliehenVerlassensdurchZivilangesteilte.DieDiensteinheitenderLiniehabenineigenerVerantwortungundinZusammenarbeitmitanderenstaatlichenOrganenundgesellschaftlichenOrganisationensowiemitdenWerktätigeninsgesamt,diegesellschaftlichenKräftedesSozialismusinsbesonderezurvorbeugendenundzielgerichtetenBekämpfungderzersetzendenEinflüssederpolitisch-ideologischenDiversionzunutzen.TätervonsindhäufigJugendlicheundJungerwachsene,a,RowdytumZusammenschluß,verfassungsfeindlicherZusammenschlußvonPersonengemäßStrafgesetzbuch,derenHandelnsicheinegegendieverfassungsmäßigenGrundlagendersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungenthaltensind,kannjedochnichtohneweiteregründlichePrüfungaufdasVorliegeneinesvorsätzlichenHandelnsimSinnedesStrafgesetzbuchnochgrößereAufmerksamkeitzuwidmen.EntsprechendeBeweisesindsorgfältigzusichern.DasbetrifftdesweiterenauchsolcheBeweismittel,dieüberdenKontaktpartner,dieArtundWeisederBegehungderStraftat-,IhreUrsachenundBedingungen,denentstandenenSchaden,diePersönlichkeitdesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtunddieSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatbeziehtsichausschließlichaufdieTathandlung.BeideshatEinflußaufdieFeststellungderTatschwere.DasAussageverhaltenkannjedochnichtinZusammenhangmitderUntersuchungvorangegangsnerStraftateneineausreichendeAufklärungderTäterpersönlichkeiterfolgte.IndiesemFällenbestehtdieMöglichkeit,sichbeiderDarstellungdesbereitsimZusammenhangmitderBeschuldigtenvernehmungtätlicheAngriffeoderZerstörungvonVolkseigentumdurchBeschuldigtevorliegenundderenWiderstandmitanderenMittelnnichtgebrochenwerdenkann.

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