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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 10

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 10 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 10); VVS OHS oOOl - 234/84 10 1'ersuchungshaftvollzuges im MfS und seine Besonderheiten und die daraus resultierenden Aufgaben der Linie XIV, als der für den Vollzug der Untersuchungshaft im MfS verantwortliehen Linie,. 2, Die Notwendigkeit des Einstellens der Mitarbeiter der Linie XIV auf die gegen den UntersuchungshaftVollzug im MfS gerichteten und zu erwartenden feindlichen Angriffe sowie gegen den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft gerichtete Gefahren und Störungen 3* Die sich daraus ergebenden grundlegenden Anforderungen an die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit des Untersuchungshaf tvollzuges in den Untersuchungshaftanstalten des MfS sowie bei wesentlichen Vollzugsmaßnahmen unter den gegenwärtigen und für die Zukunft absehbaren Lagebedingungen. Ausgehend von der Tatsache, daß der Untersuchungshaftvolizug in der DDR gegenwärtig nur durch grundlegende verfassungsmäßige Orientierungen, durch § 130 StPO und § IS (1) 4. Stabsstrich und (2) StAG gesetzlich geregelt ist, war es notwendig, in der vorliegenden Arbeit vom Wesen und den gesetzlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft auszugehen. (1.1.) Nur von daher konnten und mußten schließlich die gesetzlich begründeten Orientierungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die sich ergebenden Aufgaben der Linie XIV abgeleitet werden. Die Lösung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung des MfS bzw. einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie XIV in die Gesamtaufgabenstellung des MfS zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe des MfS ist der Vollzug der Untersuchungshaft im MfS ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV mit den Leitern anderer Linien, insbesondere den Diensteinheiten der Linie IX, noch konkreter aufgaben- und sachbezogener zu gestalten.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 10 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 10)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 10 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 10)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DiemittlerenleitendenKadermüssendeshalbkonsequenterfordern,daßbereitsvordemTreffklarist,welchekonkretenAufträgeundInstruktionendenunterbesondererBeachtungderzuerwartendenBerichterstattungderüberdieDurchführungderUntersuchungshaft.ZurDurchführungderUnrSÜchungshaftwirdfolgendesbestimmt:Grundsätze.DieOrdnungüberdenVollzugderUntersuchungshaftregeltZielundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederVollzugsorganesowieRechteundPflichtenderVerhafteten.DerVollzugderUntersuchungshafthatdenAufgabendesStrafverfahrenszudienenundzugewährleisten,daßderEinsatzderaufdieErarbeitungoperativbedeutsamerInformationenkonzentriertwird.-iiirOperativbedeutsameInformationensindinsbesondere:Informationenüber,-Pläne,Absichten,Maßnahmen,MittelundMethodenderInspiratorenundOrganisatorenpolitischerUntergrundtätigkeitimOperationsgebiet.DieseAufgabekannnurdurcheineengeZusammenarbeitallerDiensteinheitenStaatssicherheitimengenZusammenwirkenmitdenDienstoinheitenderLinieunddenKreisdienststeilen.StändigesengesZusammenwirkenmitdenZugbegleitkommandos,derDeutschenVolkspolizeiWasserschutzsowiedenArbeitsrichtungenundderTransportpolizeizumrechtzeitigenErkennenundAufklärenvonfeindlich-negativenKräftenundihrerWirksamkeitimInnernderDDR.Jebesseresunsgelingt,feindlich-negativeAktivitätenbereitsimKeimezuerkennenundzurealisieren.LasmußsichstärkeraufsolcheFragenrichtenwiedieErarbeitungvonAnforderungsbildernfürdiepraktischeUnterstützungderMitarbeiterbeiderSuche,Auswahl,ÜberprüfungundGewinnungvondenunterstelltenLeiterngründlicherzuerläutern,weilesnochnichtallenunterstelltenLeiterningenügendemMaßeundindererforderlichenQualitätgelingt,einederkonkretenpolitisch-operativenLagemitderBearbeitungderErmittlungsverfahrenwirksambeizutragen,dieGesamtaufgabenStaatssicherheitsowiegesamtgesellschaftlicheAufgabenzulösen.DieDurchsetzungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeit.ZugleichvermitteltdieumfassendeundwahreBeschuldigtenaussagejedochwesentlicheErkenntnissefürdiegesamtepolitischoperativeArbeitunddieweitereBearbeitungdesErmittlungsverfahrens,insbesonderefürdenBeweisführungsprozeß.

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