Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 99

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 99 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 99); ' - 99 - WS OHS oOQl-25 7/83 prägen diesen Prozeß in besonders gravierender Weise und in der Kegel über einen langen Zeitraum, Vielfältigste Impulse erhalten Jugendliche in dieser Richtung aber auch aus den gesellschaftlichen Bereichen ihrer konkreten Umwelt: f Schule, Jugendorganisation, Arbeitsstätte, Hinzu kommen - \ und auch sic erv.'eisen sich oft als sehr wichtig - die Einflüsse der Massenkommunikationsmittel und spezielle Impulse I aus der sozialen Kommunikation mit Klassenkameraden, Mit- f lernenden, Jugcndf reunden der FDJ, anderen Freunden und Be- aj kannten, älteren Arbeitskollegen, Lehrern, Erziehern usw. Das zeigt, wie umfänglich und vielfältig der Transformationsprozeß der politisch-ideologischen Normen und '.Verte in indi- : viduelle Auffassungen und Verhaltenssnerkmale gestaltet und * daß dabei zahlreiche Vermittlunosinstanzcn wirksam werden,'1’ Ira Ermittlungsverfahren müssen, ausgehend von der Konplexi- ; tat, die aus der Sicht der Tat wichtigsten äußeren Einflüsse und zugleich die wichtigsten eigenen Auffassungen und ihnen entsprechenden Verhaltcnsweisen des Beschuldigten herausge-arbeitet werden (Schwerpunktprinzip), Inhaltlich und methodisch geht es im Grunde genommen darum, durch die Oeschuldigtenvernehnung und durch andere Untersuchungshandlungen die aus der Sicht der Tat wichtigsten äußeren und inneren Determinanten für feindliche bzw. nsga-tive Positionen, die sich io Tatentschluß maßgeblich v.ider-spiegeln, zu erkennen, Jabei kommt es nicht selten vor, daß äußere Einflüsse, wie z, B, der Einfluß des .Vestfernsehens bzw, feindlicher bzw, r.ogativer Einflußperconen über- bzw. zu pauschal bewertet werden. Es muß gelingen, hierbei immer den Beschuldintcn als aktives Element zu erfassen, der die äußeren Einflüsse in eigene Auffassungen und Verhaltensweisen transformiert. Diese Forderung ist äußerst bedeutsam für die Differenzierung der Schuld (§ 65 (3) StGB). i i Vgl. hierzu u. a. Kabat vel Job, O./Pinther, A., "Jugend und Familie", VE3 Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1981, insbesondere S. 55 ff. Kopie BS'.'J AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 99 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 99) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 99 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 99)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle an Befehlen und Weisungen, an Kampfprogramm und Arbeitsplänen sowie am Untersuchungsplan. Es gibt Erscheinungen, daß die klare Verantwortung von Dienstfunktionären für die Anleitung und Kontrolle der Leiter der Diensteinheiten der Abteilung der zu bestimmen. Ein wesentliches Instrument für die ständige Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den vorgenannten dominierenden Richtungen in einem erheblichen Maße von den Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten abhängig. Zur Rolle und Bedeutung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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