Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 93

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 93 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 93); - 93 - WS OHS oOOi-257/83 - Leistungsschwachen bzw. -Schwierigkeiten, die sich kontinuierlich bzw. diskontinuierlich zeigen können und die in bezug auf die Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge konkret beachtet werden müssen (Motivation), - Disziplin- bzw, Verhaltensschwierigkeiten, die ebenfalls kontinuierlich oder diskontinuierlich auftreten und auf die ggf, nicht konsequent bzw, erfolgreich reagiert wurde (speziell auch beachtlich für die Entwicklung bis hin zu Straftaten gegen die staatliche Ordnung), - weitere markante Störungen der schulischen Entwicklung (häufiger Schulwechsel, Desinteresse der Eltern an der . schulischen Entwicklung, extreme Belastungen im Verhältnis Lehrer - Schüler u. a.), - Auswirkungen von Mängeln in der. pädagogischen Arbeit \ (unzureichende Identifizierung von Lehrern mit ihrem Fach, insbesondere auch bei Staatsbürgerkunde, un-dif ferenzierte Reaktionen auf bestimmte Äußerlichkeiten z. B. auf Westbekleidung, Gängelei usw.). c) In der Lehre Gerade angesichts der relativen Häufigkeit, daß Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche Lehrlinge betreffen,1 verdienen folgende Merkmale, die eine Fehlentwicklung kennzeichnen bzw. kennzeichnen können, verstärkte Aufmerksamkeit: І Von den insgesamt 98 Ermittlungsverfahren gegen Gugendliche, die seitens des Mf3 im Gahre 1982 bearbeitet wurden, war die größte Gruppe (50) Lehrlinge. Es folgten Schüler der POS (38) Bei Ermittlungsverfahren mit Haft, die im Zusammenhang mit Sichcrungsmaßnahmen bei den analysierten Aktionen eingeleitet wurden, waren Lehrlinge mit 10,9 % und bei den Ermittlungsverfahren ohne Haft mit 21,5 % beteiligt. Dabei ist allerdings zu beachten, daß ein Teil der Lehrlinge bereits das 18. Lecer.s Jahr vollendet hatte. Kopie EiÖiO AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 93 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 93) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 93 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 93)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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