Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 87

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 87 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 87); - 87 - WS OHS oOQl-257/83 cs sich um Ougondlicho handelt, unumgänglich ist, oder ob darauf - auch unter Eingehen eines vertretbaren Risikos -verzichtet werden kann. Trotzdem gibt es auch hierbei noch einige spezifische Probleme und Schwierigkeiten,auf die jedoch nicht ausführlich eingegangen werden soll,1 2,3,3, Zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche unter 18 Jahren, insbesondere zur Aufklärung der Persönlichkeit Jugendlicher, ihrer Schuldfähigkeit und ihrer Erziehungsverhältnisse I Weitere spürbare Fortschritte bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse bei Jugendlichen sind der Schlüssel für die weitere Erhöhung der politischen und politisch-operativen Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche weger. geseilschaftsschädlicher Handlungen, Auch für die Unter-suchungsarboit des MfS gilt deshalb: "Wie in allen Ermittlungsverfahren, gilt gegenüber Jugendlichen besonders, daß wir die Persönlichkeits-entwicklung aufmerksam aufklären. Die tatsächlichen entwicklungsbedingten Besonderheiten dürfen nicht hinter allgemeinen Lebensdaten verschwinden. Ich brauche doch nicht zu betonen, daß diese Seite nicht selten für die Entscheidung bedeutsam ist. Unser Geschick, das Wesentliche in der Persönlichkeit zu erfassen, ist aoar о. гens-cnicn geringer auscaoran. als'die Emit-.lung ccs oo ektiven Tatnescnchdns, uaoei ?eht es mir ment um spcKuiative Deutungen zur Persön-ichkeit. Entscheidend ist vielmehr, die Einheit von Tat und Täter, von Objektivem und Subjektivem exakt zu erfassen. Das wird sehr wesentlich zur höheren Qualität und Wirksamkeit des Verfahrens beitragen,-* 2) 1 2 1 wie aus den o. a. angeführten Analysen des GeneraiStaatsanwaltes hervorgeht, gibt es speziell bei der Verfolgung von Straftaten gemäß § 213 StGB z. T, noch Tendenzen der Oberbetonung des ScrafZwanges bzw, der Anordnung der Untersuchungshaft bei Jugendlichen. Es wird darauf orientiere, die Mög3ichkeit der Rückführung der jugendlichen Grenzverletzer aus dem grenznahen Raum durch Eitern oder die Organe der Jugendhilfe zunehmend zu praktizieren. Bei unumgänglicher Inhaftierungen muß eine sofortige Haftprüfung im Heimatkrais erfolgen. (Vgl. a. a. 0., S. 6) 2 Vgl. Streit, J., Generalstaatsanwalt der DDR, R m. d. Staatsanwälten der Bezirke, Berlin, an 23 AZ. 030-281-76, 12 ef. zur Tagung P 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 87 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 87) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 87 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 87)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit des Untersuchungshaf tvollzuges in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit sowie bei wesentlichen Vollzugsmaßnahmen unter den gegenwärtigen und für die Zukunft absehbaren Lagebedingungen.

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