Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 85

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 85); 85 WS OHS O001-25I7/83 Wenn allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten zu keinen positiven Resultaten führt und die notwendigen Informationen auch anderweitig gewonnen werden können bzw. Sicherheitserfordernisse einer Einbeziehung entgegenstehen, kann man im Prüfungsstadium auf die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten verzichten. Schon im Prüfungsstadium müssen Erkenntnisse darüber gewonnen worden, ob möglicherweise seitens der Erziehungsberechtigten Pflichtverletzungen gemäß § 142 StGB vorliegen bzw. vorliegen können. Das gilt analog für andere Ursachen und Bedingungen, die zur sozialen Fehlentwicklung der betreffenden Ougendlichen geführt bzw. beigetragen haben. (2) Bei den Entscheidungen über die Einleitung bzw. Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen Ougendliche müssen die spezifischen Anforderungen, die aus den §§ 69(1) und 75(3) StPO sowie § 67 StGB erwachsen, noch differenzierter berücksichtigt werden. Wie aus den geführten Untersuchungen hervorgeht, werden in der Untersuchungspraxis die Entscheidungen über die Nichteinlaituno eines Ermittlungsverfahrens gegen Ougendliche mit folgenden Begründungen getroffen: - wegen fehlender Schuldfähigkeit, - wegen nicht erheblicher Gesellschaftswidrigkeit der Handlungen und Einleitung ausreichender Erziehungsmaßnahmen (vgl. §§ 75(3) StPO und 67 StGB) eowie auch - wegen Nichtbes ätigung des Verdachts gemäß 3 96(j.) StPO. Ein besonderes rechtspolitisches Anliegen ist dabei, in überzeugender V/eiso herauszuarbeiten, daß Ougendliche zu feindlichen bzw. gesellschaItsschädlichen Handlungen von äußeren bzw, inneren feindlich-negativen Kräften mißbraucht bzw. .opie B3tU;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 85) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 85)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen-. Die Untersuchungshaft an Jugendlichen ist entsprechend ihren alters- und entwicklungsbedingten Besonderheiten zu vollziehen. Die inhaltliche Gestaltung der erzieherischen Einflußnahme auf Jugendliche während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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