Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 84

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 84 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 84); - 84 - WS OHS oÜOl-257/83 kann unterschiedlich sein. Sie kann vor allem in dar Teilnahme des Jeweiligen Sachverständigen an der Befragung des Dugondlichen bestehen, der eine bestimmte, auch vom Standpunkt der Konspiration und Geheimhaltung durchdachte Einweisung in das objektive Handlungsgeschehen vorausgehen sollte. Es kann sich aber auch durchaus als zweckmäßig erweisen, daß-der Sachverständige eine selbständige Exploration des Ougendlichen durchführt und ggf. auch Erziehungsberechtigte und andere Erziehungsträger selbständig befragt. Auch in diesen Fällen muß der Sachverständige mit den objektiven Fakten des Sachverhaltes im notwendigen Umfang ver-troutgemacht werden. Nach unseren Feststellungen wird von solchen Möglichkeiten zurückhaltend Gebrauch gemacht. Ein weiteres Problem im Prüfungsstadium bei Ougendlichen ist die Einbeziehung von Eltern und sonstigen Erzlehunosberech-tlgten, die allerdings in bestimmten Situationen (Festnahmen auf frischer Tat) nicht immer sofort und problemlos realisierbar ist. Das rechtspolitische Anliegen, das insbesondere im § 70 StPO zum Ausdruck kommt, besteht Ja gerade darin, die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten so früh und so umfassend wie irgend möglich am gesamten Verfahren zu beteiligen. Aus dem Gesetz kann deshalb keinerlei Grundlage für eine Zurückhaltung bei der Einbeziehung im Prüfungsstadiun abgeleitet werden. Wie die Erfahrungen zeigen, können dadurch oft fundierte Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und in welcher Weise von den Erziehungsberechtigten positive Beiträge zu einer wirksamen Rückgewinnung bzw. Umerziehung der betreffenden Ougendlichen erwartet werden können. Meistens kann man darauf vertrauen, daß die Eltern bzw. anderer. Erziehungsberechtigten ihre frühzeitige Einbeziehung als Vertrauensbeweis seitens der zuständigen Organe werten und im Bewußtsein ihrer rechtlichen und politisch-moralischen Verpflichtungen gestärkt werden, an erzieherischen Anliegen der Untersuchungsmaßnahmen mitzuwirken. Oft ist diese Vertrauensbasis auch ein wichtiges Motiv, umfassende Angaben auch zum Sachverhalt zu machen, zu denen die Erziehungsberechtigten bei Fehlen der Vertr.iuensbasis möglicherweise nicht beraitgewesen wären. [Kpie BS.U ! AP 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 84 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 84) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 84 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 84)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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