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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 77

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77); - 77 - WS OHS oOOl-257/83 Ein Gradmesser für die Wirksamkeit der gesamtgesellschaftlichen (allgemeinen und speziellen) Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdockung und Bekämpfung gesellschaftsschadlicher Handlungen Ougendlichcr ist z. B, die Rückfallquote. Dazu geht z. B. aus der Krininalstatistiic hervor: Obwohl die Zahl der Jugendlichen Täter seit 1ЭЗО rückläufig ist,'*' ist sowohl für die Gesantkrir.inalität als auch für die Jugendkriminali- 2 tat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher geht es hier um folgende spezifischen Hauptrichtungen: j Dieser Trend ist in erster Linie auf die Strafpolitik zurückzuführen, der Rückgang betrifft insbesondere die Altersgruppe der 14 - bis 15-jährigen Jugendlichen, ein Rückgang gesellschaftsschadlicher Handlungen Jugendlicher kann daraus keineswegs abgeleitet worden. 2 Lt. Kriminalstatistik ist der Anteil der Vcrbestrafton in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegon und lag bei der Gesamtheit der Straftäter 1932 bei über 30 (31,1 Го, so daß auch weiterhin mit einer Zunahme dieses Trends zu rechnen ist. Von diesem Vorbestraften sind über die Hälfte (62,5 c,o) mehrfach vorbestraft, ein bedeutender, nicht exakt feststellbarer Teil dieser Vorstrafen betrifft das Jugend-alter. Besonders bemerkenswert ist, daß auch der Anteil Vorbestrafter bei den jetzt noch jugendlichen Straftätern deutlich anoteigt. So liegt z. B. bei den Straftaten gemäß § 215 StGB der Anteil Jugendlicher weit über 30 % (1931 39,0 Го 1932 35,4 Го), bei Straftaten gemäß § 213 StGB "ist der Anteil vorbestrafter Jugendlicher ebenfalls relativ hoch (19S1 17,1 ~o. 1932 15,9 Го). Vgl, dazu Krirr.inolstatistik, insbesondere den Kriminali-tätsbericht des Gencralstaatsanwalts für 1982 Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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