Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 77

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77); - 77 - WS OHS oOOl-257/83 Ein Gradmesser für die Wirksamkeit der gesamtgesellschaftlichen (allgemeinen und speziellen) Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdockung und Bekämpfung gesellschaftsschadlicher Handlungen Ougendlichcr ist z. B, die Rückfallquote. Dazu geht z. B. aus der Krininalstatistiic hervor: Obwohl die Zahl der Jugendlichen Täter seit 1ЭЗО rückläufig ist,'*' ist sowohl für die Gesantkrir.inalität als auch für die Jugendkriminali- 2 tat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher geht es hier um folgende spezifischen Hauptrichtungen: j Dieser Trend ist in erster Linie auf die Strafpolitik zurückzuführen, der Rückgang betrifft insbesondere die Altersgruppe der 14 - bis 15-jährigen Jugendlichen, ein Rückgang gesellschaftsschadlicher Handlungen Jugendlicher kann daraus keineswegs abgeleitet worden. 2 Lt. Kriminalstatistik ist der Anteil der Vcrbestrafton in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegon und lag bei der Gesamtheit der Straftäter 1932 bei über 30 (31,1 Го, so daß auch weiterhin mit einer Zunahme dieses Trends zu rechnen ist. Von diesem Vorbestraften sind über die Hälfte (62,5 c,o) mehrfach vorbestraft, ein bedeutender, nicht exakt feststellbarer Teil dieser Vorstrafen betrifft das Jugend-alter. Besonders bemerkenswert ist, daß auch der Anteil Vorbestrafter bei den jetzt noch jugendlichen Straftätern deutlich anoteigt. So liegt z. B. bei den Straftaten gemäß § 215 StGB der Anteil Jugendlicher weit über 30 % (1931 39,0 Го 1932 35,4 Го), bei Straftaten gemäß § 213 StGB "ist der Anteil vorbestrafter Jugendlicher ebenfalls relativ hoch (19S1 17,1 ~o. 1932 15,9 Го). Vgl, dazu Krirr.inolstatistik, insbesondere den Kriminali-tätsbericht des Gencralstaatsanwalts für 1982 Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 77)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Zuführungen zu VerdächtigenbefTagungen geschaffen. Eine Beschränkung des Zwecks der Durchsuchung auf die Sicherheitsgewährleistung stellt sich dem richtigerweise entgegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X