Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 73

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73); - 73 WS OHS 0001-25 7/83 solcher Straftaten Ougcndlicher wird von der Volkspolizei bearbeitet. Das ist in differenzierter Weise Gegenstand des politisch-operativen Zusammenwirkens der Untersuchungsabteilungen des MfS mit den Partnern. Die Spezifik der Untersuchung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougcndlicher ergibt sich vor allem aus den Besonderheiten des sozialen Integrationsprozesses Ougcndlicher und der daraus resultierenden Notwendigkeit, diese Dugendlichen vor feindlichen Einflüssen besonders zu schützen und begonnene oder fortgeschrittene soziale Fehlentwicklungen (bis hin zu feindlichen Positionen und Handlungen) möglichst rechtzeitig zu erkennen, aufzuhalten und umzukehren. Vor allem muß beachtet werden, daß der Prozeß des Hineinwachsenc Jugendlicher in die volle gesellschaftliche Verantwortung aufgrund der realen sozialen und altersspezifischen Stellung des Gu-gendlichen und insbesondere auch der Verschärfung der internationalen Klassenauseinandersetzung auf ideologischen Gebiet in spezifischer Weise Störungen aufweisen kann. Gesellschaf ts-schädliche Handlungen Ougcndlicher sind ein extremer Ausdruck solcher Störungen und in aller Regel ein besonders gravierender Ausdruck bzw. Ergebnis sozialer Fehlentwicklungen, Das rechtspolitische Anliegen der besonderen Bestimm langen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Ougcndlicher trägt dem Rechnung. Es prägt maßgeblich das Wesen, den Inhalt und die Formen der Untersuchung gesellschaftsschödlicher Handlungen Ougendlicher und erfordert auch eine besondere Sachkunde der Leiter und Mitarbeiter.1 Ein solches Vertrautsein muß sowohl die spzeifischen jugendpolitischen, rechtlichen, jugenclpsycho-loglschen und jugendkriminologischen Erkenntnisse аіз auch i i Vgl. 05 65 - 74 StGB und 9§ 69 - 77 StPO, aus denen die Forderung noch einen Vertrautsein mit den besonderen Fragen der Entwicklung und Erziehung Oucendlicher cbzuleitcn ist: es werden auch andere Begriffe verwendet, v.io z. B, Berücksichtigung der entwicklunnsbccingten Besonderheiten (5 65 StGB) bzw. der körperlichen uni geistigen Eigenart des Jugendlichen (Q 63 StPO) u. a. Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit den Menschen, Bürokratismus, Herzlosigkeit und Karrierestreben, Vergeudung von finanziellen und materiellen Fonds, Korruption und Manipulation. Ähnlich geartete Anknüpfungspunkte ergeben sich für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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