Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 73

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73); - 73 WS OHS 0001-25 7/83 solcher Straftaten Ougcndlicher wird von der Volkspolizei bearbeitet. Das ist in differenzierter Weise Gegenstand des politisch-operativen Zusammenwirkens der Untersuchungsabteilungen des MfS mit den Partnern. Die Spezifik der Untersuchung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougcndlicher ergibt sich vor allem aus den Besonderheiten des sozialen Integrationsprozesses Ougcndlicher und der daraus resultierenden Notwendigkeit, diese Dugendlichen vor feindlichen Einflüssen besonders zu schützen und begonnene oder fortgeschrittene soziale Fehlentwicklungen (bis hin zu feindlichen Positionen und Handlungen) möglichst rechtzeitig zu erkennen, aufzuhalten und umzukehren. Vor allem muß beachtet werden, daß der Prozeß des Hineinwachsenc Jugendlicher in die volle gesellschaftliche Verantwortung aufgrund der realen sozialen und altersspezifischen Stellung des Gu-gendlichen und insbesondere auch der Verschärfung der internationalen Klassenauseinandersetzung auf ideologischen Gebiet in spezifischer Weise Störungen aufweisen kann. Gesellschaf ts-schädliche Handlungen Ougcndlicher sind ein extremer Ausdruck solcher Störungen und in aller Regel ein besonders gravierender Ausdruck bzw. Ergebnis sozialer Fehlentwicklungen, Das rechtspolitische Anliegen der besonderen Bestimm langen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Ougcndlicher trägt dem Rechnung. Es prägt maßgeblich das Wesen, den Inhalt und die Formen der Untersuchung gesellschaftsschödlicher Handlungen Ougendlicher und erfordert auch eine besondere Sachkunde der Leiter und Mitarbeiter.1 Ein solches Vertrautsein muß sowohl die spzeifischen jugendpolitischen, rechtlichen, jugenclpsycho-loglschen und jugendkriminologischen Erkenntnisse аіз auch i i Vgl. 05 65 - 74 StGB und 9§ 69 - 77 StPO, aus denen die Forderung noch einen Vertrautsein mit den besonderen Fragen der Entwicklung und Erziehung Oucendlicher cbzuleitcn ist: es werden auch andere Begriffe verwendet, v.io z. B, Berücksichtigung der entwicklunnsbccingten Besonderheiten (5 65 StGB) bzw. der körperlichen uni geistigen Eigenart des Jugendlichen (Q 63 StPO) u. a. Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 73)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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