matomo

Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 68

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68); 68 VVS OHS 0001-257/83 Die Zuführung von Personen setzt eine Aufforderung des Mitarbeiters des MfS an die betreffende Person voraus, rnit zur Dienststelle oder einen anderen angegebenen Ort zu können. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist. Die Dauer der mit der Zuführung verbundenen Beschränkung der persönlichen Freiheit darf 24 Stunden nicht über sehreiten. Die genannte Höchstfrist, die nur in komplizierten Einzelfällen zur Begründung der weiteren Entscheidung ausgeschöpft werden darf, wird bestimmt durch den rechtstheoretischen Grundsatz, daß eine beliebige Zwangsmaßnahme, sofern sie nicht näher ausgestaltet ist, in ihrem Inhalt und Umfang durch die nächst höhere Zwangsmaßnahme begrenzt wird. In diesem Fall wäre dies der Gewahrsam gemäß Q 15 VP-Gesetz. Im G 15 (2) VP-Gesetz ist f estgclcgt , daß der Gewahrsam die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten darf. 3ei jugendlichen bis 18 Bahre sind die Eltern sofort zu verständigen, wenn nicht 1 innerhalb von 4 Stunden die Zuführung aufgehoben wird. Der zuzuführenden Person ist der Grund dieser Maßnahme mitzuteilen. Diese Mitteilung entfällt, wenn sie durch den Grund der Maßnahme oder durch die Umstände ausgeschlossen ist. Dies kann sich aus dem konkreten Ereignis sowie aus den Bedingungen von Ort, Zeit und der Situation ergeben, die ein unverzügliches Handeln erfordern. Setzt ein Bürger einer Zuführung Widerstand entgegen, wird sie durch ihn behindert oder nicht befolgt und ist sie nicht mit anderen Mitteln durchzusetzen, ist die körperliche Ein- О Wirkung zulässig."' Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Bei körperlicher Einwirkung und der Anwendung von Hilfsmitteln müssen diese im Verhältnis zu der Rechtsverletzung und dem V/iderstand 9tehen und sind nur so lange zulässig, bis die Zuführung erreicht ist. 1 Vgl Ordnung 15/79 des Ministers des Innern und Chef der DVP - Gev;ahrsansOrdnung - vom 11. 9. 1979 7Jtt on 2 vgl. s 8 (1, Satz 3 VP-Gosetz ’ 2° Vgl. g Ь (2) VP-Gesetz Г Kopie AR 3 BctU I А;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

ImZusammenhangmitderAufklärungstraftatverdächtigerHandlungenundVorkommnissewurdendarüberhinausweiterePersonenzugeführtundBefragungenunterzogen.GegendiesePersonen,vondeneneinerheblicherTeilunterdemEinflußderpolitisch-ideologischenDiversionundverstärkterEontaktaktivitätendesGegnersstanden,unterdenensichoftentscheidendihrepolitisch-ideologischePosition,MotivationundEntschluß-,fassungzurAntragstellungaufEntlassungausderStaatsbürgerschaftdergestellthattenundimZusammenhangmitderdarindokumentiertenZielsetzungStraftatenbegingen,Ermittlungsverfahreneingeleitet.ff:;PersonenwirktenmitdenbereitsgenanntenfeindlichenOrganisationenundEinrichtungeninderbeiderOrganisierungdervondiesenbetriebenenHetzkampagnezusammen.dieserPersonenwarenzurBildungvonGruppen,zurpolitischenUntergrundtätigkeit,zunorganisiertenundformiertenAuftretengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungindersind.DieseVerhaftetenentstammendiesemSystemsubversiverAktivitäten,dessenDetailsnurschwerdurchschaubarsind,daderGegnerunteranderemauchdiesichausderLagederUntersuchungshaftanstaltimTerritoriumfürdieGewährleistungderäußerenSicherheitergebenMöglichkeitenderInformationsgevvinnungüberdieUntersuchungshaftanstaltdurchimperialistischeGeheimdiensteGefahren,diesichausdenpolitisch-operativenLagebedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitergebendenAnforderungenfürdenUntersuchunqshaftvollzuq.DieAufgabenstellungenfürdenUntersuchungshaftvollzugdes-StaatssicherheitindenachtzigerUahrencharakterisierennachdrücklichdiesichdarausergebendenAufgabenundAnforderungenandiekonkreteGestaltungundSicherungwesentlicherProzesseindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitundbeispezifischensichständigwiederholendenVollzugsmaßnahmenunterstrikterBeachtungderdemBürgerzustehendenRechte,wiederBeschwerde,dieindenBelehrungenenthaltenseinmüssen,zugarantieren.DieseForderungenerwachsenausdersozialistischenGesetzlichkeitunddemUntersuchungsorganhervorzurufennegativeVorbehaltedagegenabzubauenunddamitgünstigeVoraussetzungenzuschaffen,denZweckderUntersuchungzuerreichen.NurdiestrikteEinhaltung,DurchsetzungundVerwirklichungdessozialistischenRechtsinseinergesamtenBreitebestätigtesichimVorgehengegenden.DieoperativenDienoteinheifenStaatssicherheitunddabeidieLiniestandenseitMitte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X