Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 68

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68); 68 VVS OHS 0001-257/83 Die Zuführung von Personen setzt eine Aufforderung des Mitarbeiters des MfS an die betreffende Person voraus, rnit zur Dienststelle oder einen anderen angegebenen Ort zu können. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist. Die Dauer der mit der Zuführung verbundenen Beschränkung der persönlichen Freiheit darf 24 Stunden nicht über sehreiten. Die genannte Höchstfrist, die nur in komplizierten Einzelfällen zur Begründung der weiteren Entscheidung ausgeschöpft werden darf, wird bestimmt durch den rechtstheoretischen Grundsatz, daß eine beliebige Zwangsmaßnahme, sofern sie nicht näher ausgestaltet ist, in ihrem Inhalt und Umfang durch die nächst höhere Zwangsmaßnahme begrenzt wird. In diesem Fall wäre dies der Gewahrsam gemäß Q 15 VP-Gesetz. Im G 15 (2) VP-Gesetz ist f estgclcgt , daß der Gewahrsam die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten darf. 3ei jugendlichen bis 18 Bahre sind die Eltern sofort zu verständigen, wenn nicht 1 innerhalb von 4 Stunden die Zuführung aufgehoben wird. Der zuzuführenden Person ist der Grund dieser Maßnahme mitzuteilen. Diese Mitteilung entfällt, wenn sie durch den Grund der Maßnahme oder durch die Umstände ausgeschlossen ist. Dies kann sich aus dem konkreten Ereignis sowie aus den Bedingungen von Ort, Zeit und der Situation ergeben, die ein unverzügliches Handeln erfordern. Setzt ein Bürger einer Zuführung Widerstand entgegen, wird sie durch ihn behindert oder nicht befolgt und ist sie nicht mit anderen Mitteln durchzusetzen, ist die körperliche Ein- О Wirkung zulässig."' Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Bei körperlicher Einwirkung und der Anwendung von Hilfsmitteln müssen diese im Verhältnis zu der Rechtsverletzung und dem V/iderstand 9tehen und sind nur so lange zulässig, bis die Zuführung erreicht ist. 1 Vgl Ordnung 15/79 des Ministers des Innern und Chef der DVP - Gev;ahrsansOrdnung - vom 11. 9. 1979 7Jtt on 2 vgl. s 8 (1, Satz 3 VP-Gosetz ’ 2° Vgl. g Ь (2) VP-Gesetz Г Kopie AR 3 BctU I А;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 68 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 68)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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