Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 60

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 60); 60 VVS OHS oOQl-257/83 Die Potenzen dieser besonderen Verfahrensarten zur Verhinderung., Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher sollten des weiteren genutzt werden, wenn - sichtbar, schnell und öffentlichkeitswirksam reagiert werden muß, um die Sicherheit und Ordnung konsequent zu gewährleisten und Staatsautorität zu demonstrieren; - durch eine schnelle und entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sofortige staatliche Reaktion auf eine positive erzieherische Wirkung gegenüber dem jugendlichen Straftäter, sowie auf Personen aus seinem Umgangskreis zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Verantwortungsbereich beigetragen werden kann; - die Täter gehindert werden sollen, ihre Straf rechtsverlet-zungen zu wiederholen, und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls nicht vorliegen und - eine effektive und unkomplizierte Aufklärung, Bearbeitung und Abschlußentscheidung des Sachverhaltes unter Beachtung politischer und politisch-operativer Interessen möglich ist. Neben einer wirksamen Disziplinierung der Täter durch den Ausspruch einer Freiheitsstrafe bis zu einem Bahr im beschleunigten Verfahren, durch Haft- oder Geldstrafe besteht auch bei diesem Verfahren gleichzeitig die Möglichkeit, zusätzlich zur Hauptstrafe den Entzug von Erlaubnissen, welche insbesondere bei bereits erteilter Druck- oder Verviolfälti-gungserlaubnis bzw. einer staatlichen Zulassung auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst von Bedeutung sein kann, sowie die Möglichkeit der Einziehung von Gegenständen auszusprechen. Auch die Potenzen des Strafbefehlsverfahrens gemäß g§ 270 ff StPO können gegen Ougendliche effektiv zur Anwendung gelangen, da ohne eine gerichtliche Hauptverhandlung die gerichtlichen Entscheidungen durch einen Einzelrichter getroffen werden und diese nach Rechtskraft die Wirkung eines Urteils erhält. Kopie SötJ АЙЭ;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 60) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 60)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Staatsverbrechen, Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erfolgten Fahnenfluchten von auf und die der verhinderten Fahnenfluchten von auf zurückge gangen.

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