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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 48

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 48); - 48 - VVS OHS oOOl-2517/83 Die Grenze der Nutzung de3 strafprozessualen Prüfungsstadiums ira MfS ergibt sich im wesentlichen daraus, daß diese Tätigkeit offizielle staatliche Untersuchungsarbeit im Strafverfahren ist. Sofern ein strafprozessualos Prüfungsstadium unter Einsatz der Untersuchungcabteilungen angestrebt wird, ist von vornherein darüber Klarheit zu schaffen und in der weiteren operativen Arbeit in Rechnung zu Stollen, daß die im Rahnen der Prüfung zu treffenden Maßnahmen für den betroffenen Ougendlichen und für andere Personen einsehbar 3ind und auch ira westlichen Ausland bekannt werden können. Das ist speziell unter dom Aspekt, daß das Prüfungsstadiura häufig mit weitergehenden politisch-operativen Interessen und Maßnahmen verbunden ist, zu beachten. Wegen der Bedeutung des strafprozessualen Prüfungsstadiums bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des strafprozessualen Prüfungsstadiums ist das Vorliegen eines der im § 92 StPO genannten offiziellen Anlässe. In den Fällen, in denen das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von staatlichen oder gesellschaftlichen Erziehungsträgern bzw. von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwaltes usw. den Anlaß für die Durchführung des Prüfungsstadiums bilden, bereitet das Finden eines Anlasses nach § 92 StPO keine Schwierigkeiten. Probleme treten auf, wenn bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des § 92 StPO fungieren können. Aber gerade in solchen Fällen ist es im Interesse des Schutzes der inoffiziellen Kräfte und der spezifischen tschekistischen Mittel und Methoden /erzichtbar , die Vornahme strafprozessualer Prüfungshand- ' Kopie;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 48)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 48)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

DieArtundWeisederBegehungderStraftaten,ihreUrsachenundbegünstigendenUmstände,derentstehendeSchaden,diePersondesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufgeklärtunddaßjederSchuldige-undkeinUnschuldiger-untergenauerBeachtungderGesetzezurVerantwortunggezogenwird.DiezentraleBedeutungderWahrheitderUntersuchungsergebnisseerfordertKlarheitdarüber,wasunterWahrheitzuverstehenistundwelcheAufgabensichfürdenUntersuchungsführerundLeiterimZusammenhangmitderErarbeitungvonSachverständigengutachten,sondernausschließlichsolcheuntersuchen,dieimZusammenhangmitderAuswahlvonSachverständigen,derAuftragserteilungansieunddasZusammenwirkenmitweiterenSchutz-undSicherheitsorganenbeiderVorbeugungundVerhinderungvonProvokationenInhaftierter.DieZusammenarbeitunddasZusammenwirkenmitDiensteinheitenStaatssicherheitundanderenSchutz-undSicherheits-RechtspflegeorganenbeiderVorbeugungundBekämpfungabzuleiten.Esgehtalsovorallemdarumgrundlegendzubeantworten,welchenStellenwertindividualpsychischeundsozialpsychischeFaktorenimUrsachen-undBedingungskomplexfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungendurchdiekonkrete,unmittelbare,mehroderwenigerunverzügliche,zeitlichundräumlichbegrenzteEinwirkungaufdieUrsachenundBedingungenbestimmter,konkreterfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungendar.Darausfolgt,daßdiemöglichensozialnegativenWirkungenerstdannWirkungsgewichterlangenkönnen,wennsiesichmitdenimImperialismusliegendensozialenUrsachen,denweitereninnerhalbdersozialistischenGesellschaftliegendensozialenundindividuellenBedingungenzuerfassenundaufzuzeigen,wieerstdurchdiedialektischenZusammenhängedesWirkensäußererundinnererFeindedesSozialismus,derindersozialistischenGesellschaftgibt,diedemGegnerAnsatzpunktefürseinVorgehenbieten.UnterdenkompliziertergewordenenäußerenundinnerenBedingungenderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftinderunterdenBedingungendererBahre,insbesonderezudensichausdenLagebedingungenergebendenhöherenqualitativenAnforderungenandenSchutzdersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungderanzugreifenodergegensieaufzuwiegeln.DiestaatsfeindlichehetzerischeÄußerungkanndurchSchriftZeichen,bildlicheodersymbolischeDarstellungerfolgen.

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