Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 36

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36); 36 - WS 3HS oOOl - 257/33 ) Die Gewährleistung einer der einheitlichen Rechtsanwendung gerecht werdenden Entscheidung io Einzelfall erfordert deshalb io Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zuQ subversiven Mißbrauch Jugendlicher im erforderlichen Umfang die zentrale Abstimmunо .Durch diese wird gleichzeitig gesichert, daß neue weiterführende Erkenntnisse der Rechtsanwendung in der politisch-operativen Praxis, einschließlich der Untersuchungsarbeit im Einzelfall wirksam eingesetzt und neue für die generelle Aufgabenerfüllung bedeutsame Lösungen erschlossen und verallgemeinert werden können. 6.Die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen bzw. von Ordnungsstrafen muß stets mit der Einleitung von vorbeugenden und schadensverhütenden Maßnahmen, insbesondere zur Ausräumung, Einschränkung bzw. Neutralisierung von Ursachen und Bedingungen, zur erzieherischen Einflußnahme auf den Täter sowie zur Mobilisierung gesellschaftlicher Kräfte verbunden werden. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des gegnerischen Vorgehens, um bei Teilen der Jugend bzw. einzelnen Jugendlichen eine nachhaltige ideologische Wirkung zu erzielen, umfassend aufgeklärt wurden. Objektive, nicht vom Wunschdenken behaftete Erkenntnisse dabei zu erzielen, verlangt daher auch immer die Realität des gesellschaftlichen Lebens, den erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, noch vorhandene Unvollkommenheiten, Schwierigkeiten, Mängel und Fehler in der Л sozialistischen Gesellschaft konsequent zu berücksichtigen. Die Anwendung und Verwirklichung strafrechtlicher Sanktionen ist so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen i" Vg’I. J. Andropow, Rede auf dem Plenum des ZK der KPdSU, "Neues Deutschland" v. 16. Juni 1983, S. 7 sowie auch K. Tschernenko, Aktuelle Fragen der ideologischen und massenpolitischen Arbeit der Partei, ND vom 15. Juni 1983, S. 5 IV, Kopie 1 О BSiU I ™;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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