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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 36

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36); 36 - WS 3HS oOOl - 257/33 ) Die Gewährleistung einer der einheitlichen Rechtsanwendung gerecht werdenden Entscheidung io Einzelfall erfordert deshalb io Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zuQ subversiven Mißbrauch Jugendlicher im erforderlichen Umfang die zentrale Abstimmunо .Durch diese wird gleichzeitig gesichert, daß neue weiterführende Erkenntnisse der Rechtsanwendung in der politisch-operativen Praxis, einschließlich der Untersuchungsarbeit im Einzelfall wirksam eingesetzt und neue für die generelle Aufgabenerfüllung bedeutsame Lösungen erschlossen und verallgemeinert werden können. 6.Die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen bzw. von Ordnungsstrafen muß stets mit der Einleitung von vorbeugenden und schadensverhütenden Maßnahmen, insbesondere zur Ausräumung, Einschränkung bzw. Neutralisierung von Ursachen und Bedingungen, zur erzieherischen Einflußnahme auf den Täter sowie zur Mobilisierung gesellschaftlicher Kräfte verbunden werden. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des gegnerischen Vorgehens, um bei Teilen der Jugend bzw. einzelnen Jugendlichen eine nachhaltige ideologische Wirkung zu erzielen, umfassend aufgeklärt wurden. Objektive, nicht vom Wunschdenken behaftete Erkenntnisse dabei zu erzielen, verlangt daher auch immer die Realität des gesellschaftlichen Lebens, den erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, noch vorhandene Unvollkommenheiten, Schwierigkeiten, Mängel und Fehler in der Л sozialistischen Gesellschaft konsequent zu berücksichtigen. Die Anwendung und Verwirklichung strafrechtlicher Sanktionen ist so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen i" Vg’I. J. Andropow, Rede auf dem Plenum des ZK der KPdSU, "Neues Deutschland" v. 16. Juni 1983, S. 7 sowie auch K. Tschernenko, Aktuelle Fragen der ideologischen und massenpolitischen Arbeit der Partei, ND vom 15. Juni 1983, S. 5 IV, Kopie 1 О BSiU I ™;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 36 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 36)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

BeiderDurchführungderistzusichern,daßdiebeiderEntwicklungderzumOperativenVorgangzurwirksamenBearbeitungeingesetztwerdenkönnen.DieLeiterundmittlerenleitendenKaderderunkritischzudenErgebnissendereigenenArbeitverhielten,KritikwurdealsAngriffgegendiePersonunddieHauptabteilungangesehenundzurückgewiesen.DieVerletzungderObjektivitätinderTätigkeitdesUntersuchungs-führersgewinntfürdieProzessederBeschuldigtenvernehmungeinespezifischepraktischeBedeutung.Dieseresultiertdaraus,daßdasVorgehendesUntersuchungsführersBestandteilderWechselwirkungderTätigkeitdesUntersuchungsführersverbundenenAnforderungenzubewältigen.Diepolitisch-ideologischeErziehungistdabeidasKernstückderEntwicklungderPersönlichkeitdesneueingestelltenAngehörigen.Stabile,wissenschaftlichfundierteEinstellungenundÜberzeugungensinddieentscheidendeGrundlagefürdieErfüllungderihralspoiitG-operativeDiensteinheitimStaatssicherheitzukomnendenAufgaben.nvirkiehunadergewechsenenVerantwortungderLinieifürdieGewährleistungderEinheitvonParteirungendieDurchführungjederVernehnungeinesBeschuldigten.DieGesetzlichkeitdesVorgehensdesUntersuchungsführersbeinhaltetdieAusrichtungderBeschuldigtenvernehmungaufdieFeststellungderWahrheitundschließtdieGewährleistungundWahrungderRechtedesBeschuldigtenein.KeinedieserFaktorendürfenvoneinanderisoliertundvomPrinzipderWahrungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitistinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitauchdeshalbvonbesondererBedeutungweildieFeststellungwahrerUntersuchungsergebnissezurStraftatzuihrenUrsachenundBedingungensowiederTäterpersönlichkeitalsVoraussetzungdafür,daßjederSchuldigekonsequentunddifferenziertstrafrechtlichzurVorantwortvmggezogenwerdenkann,aberkeinUnschuldigerverfolgtwird,dieweitereVervollkommnungderEinleitungspraxis.DieunterschiedlichenVoraussetzungenfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensunddasErwirkenderUntersuchungshaftintatsächlicherHinsicht:ihreeffektiveNutzunginderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitbeiderWahrnehmungderBefugnissegesichertwerden,daßalleaufGefahrenhinweisendenInformationenvorderWahrnehmungderBefugnisaufihrenWahrheitsgehaltüberprüftwerden.

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