Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 33

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33); 33 - WS OHS оСЮІ-257/83 er zur Einsicht in die Verwerflichkeit seines Handelns durch eigene Oberzeugung gelangt. Erweist sich der Staat nach umfassender Aufklärung der Straftat trotz Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung einer Sanktion in einem gewissen Maße euch tolerant gegenüber dem Ougendlichen durch Einstellung des Verfahrens und Absehen von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, sind oftmals besse.3 Ansatzpunkte für die Rückgewinnung und Integration des jugendlichen Straftäters in die Gesellschaft gegeben. Bei Ougendlichen im Sinne des Strafgesetzbuches sind stets die rechtlichen Möglichkeiten der §§ 67 und 71 StGB zu prüfen, das heißt vom Absehen der Strafverfolgung bei Ougendlichen wegen Vergehen unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen (§67 StGB) bzw. der Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug bei Vergehen, auch wenn sie im verletzten Gesetz nicht angedroht sind (§71 StGB) umfassend Gebrauch zu machen. Diese gesetzlichen Möglichkeiten bieten häufig günstigere Ansatz punkte für die Erziehung des Ougendlichen und seine Integration in die sozialistische Gesellschaft als eine Verurteilung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug. Ober die realen Möglichkeiten der Umerziehung Ougendlicher im Strafvollzug darf es keine Illusionen geben. Die Erfahrungen der Praxis bestätigen es, insbesondere der relativ hohe Anteil der Rückfalltäter bei Ougendlichen, daß Freiheitsstrafen keine Gewähr für oine langfristige Erziehung und Disziplinierung jugendlicher Straftäter bieten. Eine wirksame Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden. Es muß der subversive Charakter ihrer Tätigkeit und, soweit es sich um staatliche Einrichtungen bzw. auch Organisationen im Ausland handelt, die Einmischung in innere Angelegenheiten unter Verletzung völkerrechtlicher Vereinbarungen aufgeklärt werden.;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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