Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 33

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33); 33 - WS OHS оСЮІ-257/83 er zur Einsicht in die Verwerflichkeit seines Handelns durch eigene Oberzeugung gelangt. Erweist sich der Staat nach umfassender Aufklärung der Straftat trotz Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung einer Sanktion in einem gewissen Maße euch tolerant gegenüber dem Ougendlichen durch Einstellung des Verfahrens und Absehen von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, sind oftmals besse.3 Ansatzpunkte für die Rückgewinnung und Integration des jugendlichen Straftäters in die Gesellschaft gegeben. Bei Ougendlichen im Sinne des Strafgesetzbuches sind stets die rechtlichen Möglichkeiten der §§ 67 und 71 StGB zu prüfen, das heißt vom Absehen der Strafverfolgung bei Ougendlichen wegen Vergehen unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen (§67 StGB) bzw. der Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug bei Vergehen, auch wenn sie im verletzten Gesetz nicht angedroht sind (§71 StGB) umfassend Gebrauch zu machen. Diese gesetzlichen Möglichkeiten bieten häufig günstigere Ansatz punkte für die Erziehung des Ougendlichen und seine Integration in die sozialistische Gesellschaft als eine Verurteilung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug. Ober die realen Möglichkeiten der Umerziehung Ougendlicher im Strafvollzug darf es keine Illusionen geben. Die Erfahrungen der Praxis bestätigen es, insbesondere der relativ hohe Anteil der Rückfalltäter bei Ougendlichen, daß Freiheitsstrafen keine Gewähr für oine langfristige Erziehung und Disziplinierung jugendlicher Straftäter bieten. Eine wirksame Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden. Es muß der subversive Charakter ihrer Tätigkeit und, soweit es sich um staatliche Einrichtungen bzw. auch Organisationen im Ausland handelt, die Einmischung in innere Angelegenheiten unter Verletzung völkerrechtlicher Vereinbarungen aufgeklärt werden.;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 33)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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