Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 31

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 31); 31 VVS OHS о001-257/03 Zu beachten ist, daß strafrechtliche Sanktionen bzw. Ordnungsstrafen nie allein, sondern immer im Komplex mit politischen, politisch-operativen, anderen staatlich-rechtlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen, die der Erziehung jnd Wiedereingliederung des Ougendlichen in die Gesellschaft dienen, angewandt werden müssen. Mit der Anwendung strafrechtlicher Sanktionen muß zugleich öffentlichkeitswirksam demonstriert werden, daß nicht die Einstellung des Ougendlichen zum Staat, sein Andersdenken als die Mehrheit der Gesellschaft oder der "Oppositionsgeist" des Ougendlichen bestraft worden sind, sondern seine schwerwiegenden kriminellen Handlungen und ihre für die Bürger und Gesellschaft schädlichen Folgen, die eine strafrechtliche Sanktion im gesamtgesollechaftlichen Interesse erforderlich machten. 4. Bei der Anwendung von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen sowie Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist strikt und bei der Anwendung von Ordnungsstrafen ist im erforderlichen Maße zu differenzieren zwischen Ougendlichen im Sinne des Strafgesetzbuches und Oungerwachsenen, Erst tätern und Rückfalltätern, vom Gegner irregeleiteten und mißbrauchten jugendlichen Straftätern sowie den Hintermännern, die als Inspiratoren und Organisatoren Ougendliche für die Durchsetzung ihrer subversiven Pläne, Absichten und Maßnahmen mißbrauchen und zu strafbaren Handlungen gegen den Staat, die staatliche Ordnung oder andere Straftaten aufwiegeln. Ougendlicher im Sinne des Strafgesetzbuches ist gemäß § 65 (2) StGB wer über vierzehn, aber noch nicht achtzehn Dahro alt ist. Bei diesen Straftätern ist sine Reihe von Besoncerheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu beachten, die im 4. Kapitel des StGB, allgemeiner Teil, enthalten sind. Eine wesentliche Seite dabei ist die Prüfung der Schuldfähigkeit des Ougendlichen als Voraussetzung für seine strafrechtliche Verantwortlichkeit, die in jedem Verfahren ausdrücklich festzustellen ist. Sie muß stets tatbezogen und in bezug auf die zur Anwendung gelangenden Straftаtbestände erfolgen. Das ist von besonderer Bedeutung für die Prüfung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei strafbaren Handlungen Ougendlicher im Sinne des StGB, die von feindlichen Kräften zur Durchsetzung ihrer Kopie , 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 31) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 31)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie Motive für gesellschaftsschädliche Handlungen Dugend-licher ausgearbeitet hat. Um es zugespitzt zu formulieren, macht dafür jeder Mitarbeiter der Untersuchungsorgane ira konkreten Fall seine eigene Theorie.

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