Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 28

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 28 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 28); 28 WS OHS oOOl - 257/33 Das erfordert im einzelnen, jede Rechtsanwendung in die Gesamtaufgabenstellung der Ougendpolitik der Partei und des sozialistischen Staates einzuordnen. Oegliche Rechtsanwendung. die diesem grundlegenden Erfordernis entgegenwirkt,‘ nicht von politischem Mutzen ist, sondern im Gegenteil dazu angetan ist, die Ougendpolitik der Partei und des Staates zu beeinträchtigen,ihre Durchsetzung zu erschweren oder gar zu schädigen, hat zu unterbleiben. Durch eine kluge differenzierte Rechtsanwendung und die im Einzelfall jeweils gebotenen Maßnahmen der Rechtspropaganda ist den Bestrebungen des Gegners offensiv entgegenzuwirken. Das kann aber nur dann erfolgreich verwirklicht werden, wenn die angewandten rechtlichen Maßnahmen in der Öffentlichkeit überzeugend wirken, die Bürger einschließlich die Mehrheit der Ougendlichen zur Einhaltung des sozialistischen Rechts und zum eigenen Einschreiten gegen jegliche Rechtsverletzungen mobilisiert werden. Zugleich verbunden damit ist auch, die Rechtsanwendung so zu gestalten, daß der Rechtsverletzer die gegen ihn erfolgte Rechtsanwendung als gesetzlich begründete und notwendige staatliche Reaktion begreift und sie nicht als unberechtigt auffaßt. In diesem Zusammenhang sind die orforderlichen Maßnahmen durchzusetzen, um zu verhindern, daß es in der Öffentlichkeit zur Solidarisierung mit den Rechtsverletzern bzw. zur Identifizierung mit ihren rechtswidrigen Handlungen und Verhaltens-weisen kommt. 2. Oegliche im Zusammenhang mit den Versuchen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher relevanten Fehlverhaltensweisen, insbesondre kriminelle Handlungen Ougendlicher, sind konsequent aufzudecken und allseitig aufzuklären. Auf sie muß eine differenzierte der Schwere der Handlung angemessene staatliche oder gesellschaftliche Reaktion unter Beachtung der Jugendspezifischen Besonderheiten, insbesondere der Persönlichkeit, der geistigen und sittlichen Reife des Ougendlichen, seiner Integration in die sozialistische Gesellschaft, der vorhandenen realen Bedingungen seiner Erziehung in seiner unmittelbaren Umwelt - Elternhaus, Schule, Arbeitsplatz, Ungangskreis - der Ursachen und Bedingungen, einschließlich Motivation für das Fehlverhalten erfolgen. [ Kopie j аПЗ 1 - - ■ ■ -;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 28 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 28) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 28 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 28)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister oder durch seine Stellvertreter oder durch die in der der Eingabenordnung Staatssicherheit genannten Leiter. Entschädigungsansprüche von Bürgern bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zur Beweisführung genutzt werden. Die Verfasser konzentrieren sich dabei bewußt auf solche Problemstellungen, die unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden feindlich-negativen Einstellungen ein und stellt hohe Anforderungen und Aufgaben an die Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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