Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 242

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 242 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 242); - 242 - WS OHS оООІ - 257/83 - der direkten ideologisch-erzieherischen Einflußnahme auf in diesem Bereich angefallene bzw. konkret gefährdete Ougendliche. Zur Realisierung dieses Beitrages verfügen die Diensteinheiten der Linie Untersuchung über vielfältige Möglichkeiten, die sich rechtlich gesehen generell aus dem Verfassungsauftrag des MfS und speziell aus der Strafprozeßordnung ergeben. Die Formen der Öffentlichkeitsarbeit sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von der Informationstätigkeit an die Partei und on einzelne zuständige Erziehungsträger über Aussprachen und Vorbeugungsgespräche mit gefährdeten Ougendlichen bis hin zu Foren in Ougend-clubs, Internaten sowie Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit usw. Im Einzelfall ist stets gründlich zu prüfen und zu entscheiden, welche Form und welcher Inhalt zweckmäßig auszuwählen ist, damit auf effektive Weise ein wirksamer ideologisch-erzieherischer Effekt entsteht In der Regel ist es so, daß jedes Strafverfahren, auch Jede einzelne öffentlichkeitswirksame Verdachtsprüfungs-handlung.in den betreffenden Kreisen Ougendlicher bekannt wird und damit objektiv in der Öffentlichkeit Wirkungen und Reaktionen hervorruft. Diese dürfen wir nicht den Zufall oder, gar dem Gegner überlassen, sondern darauf muß zielgerichtet vom Zeitpunkt der Zuführung bzw. Festnahme an, in unserem Interesse, Einfluß genommen werden. Gegenwärtig ist mitunter die Praxis noch folgende: Die Zuführung des verdächtigen Ougendlichen erfolgt in der Regel so, daß sie öffentlich nicht bekannt wird. Nach der Inhaftierung wird durch den Staatsanwalt lediglich den Angehörigen und der Arbeitsstelle mitgeteilt, daß sich der betreffende Ougendliche in Haft befindet. Meist werden Beschränkungen der Kommunikationsmöglichkeiten des Beschuldigten angeordnet. Somit entsteht bei den Verwandten und dem Umgangskreis des verhafteten Ougendlichen im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 242 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 242) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 242 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 242)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Anordnung über Paß- und Visaangelegenheiten und eine Anordnung über den Aufenthalt von Ausländern in der erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X