Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 227

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 227 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 227); - 227 WS OHS oOOl - 257/83 zur Person und der Würdigung weiterer Beweismittel in einer gemeinsamen Beratung zwischen den verantwortlichen Vertretern der Linie IX, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ein einheitlicher Standpunkt zur in jedem Einzelfall zu treffenden Entscheidung beraten wird. Grundlage der Beratung bildet im Regelfall der mündliche Vortrag der Vertreter der Untersuchungsorgane. Die Achtung der Stellung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes erfordert eine hohe Objektivität der Sachverhaltsdarstellung sowie eine Ausgewogenheit im unterbreiteten Entscheidungsvorschlag. Diese Beratung, in der zu allen Zugeführten eine vorläufige - wie zum Beispiel Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - oder endgültige Entscheidung zu treffen ist, stellt nicht die nochmalige Prüfung des Sachverhaltes durch den Richter, der eine Entscheidung zu treffen hat, auf der Grundlage der vorgelegten Akten in Frage. Die Entscheidungsfindung muß unter Berücksichtigung des Charakters und des Verlaufes des Vorkommnisses, der Fortdauer oder dem Abschluß des politischen oder gosellschaftlichen Ereignisses, in dessen Zusammenhang es etattfand, der Auswirkungen und Folgen sowie der Feststellungen seines individuellen Handelns1und der Persönlichkeit des Täters sowie seinem Verhalten nach der Tat erfolgen. Dabei sind die Grundsätze der Rechtsanwendung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher konsequent und differenziert anzuwenden. Ohne die individuelle Entscheidung auf der Grundlage der einheitlichen Beurteilung von Tat und Täter durch administrative Kategorien ersetzen zu wollen, können bei der Entscheidungsfindung solche Kriterien mit herangezogen werden wie 1 Hierunter wird der Beweis für eine sofortige gerichtliche Abschlußentscheidung, der dringende Tatverdacht auf der Grundlage des Eingestehens der Tat in Übereinstimmung mit den vorliegenden Beweisen, der dringende Tatverdacht auf der Grundlage von Sachbeweison und Zeugenaussagen bei Nichtvorliegen eines Geständnisses verstanden Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 227 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 227) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 227 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 227)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Bekämpfung der ökonomischen Spionage der imperialistischen Geheimdienste Lektion Reg. Hempel, Die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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