Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 218

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 218 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 218); 218 WS OHS oOOl - 25 7/83 - Erarbeitung еіпез Rchmonbefrogungsplanes, der 9ich inhaltlich an dom zu sichernden Ereignis, den Handlungsräumen und typischen Verhaltensweisen von gegen die staatliche und öffentliche Ordnung gerichteten Handlungen Jugendlicher orientiert und in Abhängigkeit vom konkret eingetretenen Ereignis ergänzt werden kann; - Erarbeitung eines einheitlichen Erfossungsbogens1, der zu Beginn der Befragung über jeder. Zugeführten auszufüllen ist und unabhängig von deren Dauer und Ergebnis sofort für Aus-wertungs- und Informationszwecke zur Verfügung steht; - prinzipiellen Festlegungen des-Herangehens an die Aufgaben der Auswertungs- und Informationsarboit; - Koordinierung der Festlegungen zur Art und V/eise der Dokumentierung der Zuführungsgründe und die notwendige Prüfung ihrer Realität in bezug auf Zuführungen relativ großen Ausmaßes sowie sich daraus ergebende Schlußfolgerungen die im jeweiligen Sicherheitsorgan in Vorbereitung auf da3 abzusichernde Ereignis noch durchzusetzen sind. Ausgehend von praktischen Erfahrungen sollen unter Beachtung der Erfordernisse einer zügigen und objektiven Klärung von Vorkommnissen einige Schlußfolgerungen zur Art und V/eise der Dokumentierung der Gründe von Zuführungen herausgearbeitet werden. Die zu stellenden Anforderungen sind von hoher sicherheitspolitischer Relevanz, da eine nicht den politischoperativen Erfordernissen gerechtwerdendo Dokumentierung von Zuführungsgründen begünstigt, daß sich zugeführte Straftäter - insbesondere Vorbestrafte oder andere Personen, mit denen die Sicherheitsorgane wiederholt konfrontiert wurden - der 1 Bewährt hat sich zum Beispiel das in den Abteilungen IX verwendete Formular der Erstvernehmung des Beschuldigten, das z. B. durch solche Fragestellungen.wie Ort der erfolgten Zuführung, Grund der Zuführung, Alkoholeinfluß, Parteizugehörig keit der Eltern oder Hinweise aus den Zuführungsprotokollen zu Mittätern ergänzt werden kann und Raum für weitere statistische Erhebungen bietet, deren Erfassung aufgrund von Besonderheiten des Vorkommnisses erforderlich ist. Kopie BSLü AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 218 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 218) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 218 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 218)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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