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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 209

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 209); 209 - WS OHS oOOl - 2517/83 Gleichzeitig bildet die kurzfristige und exakte Aufklärung der dargelegtcn Umstände eine wesentliche Voraussetzung, um zu gewährleisten, daß keine zugeführte Person ohne zentrale Zustimmung entlassen wird, da die Erteilung der Zustimmung durch den Leiter des operativen Einsatzstabes der Hauptabteilung IX die eindeutige Klärung des Sachverhaltes voraussetzt. Die objektive Klärung des Sachverhaltes i3t darüber hinaus auch die Voraussetzung für eine konsequente, differenzierte und einheitliche Rechtsanwendung im Rahmen von Aktionen und Einsätzen durch alle beteiligten Untersuchungs- und Ousitzorgane Aus der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung1 gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen in jedem Einzelfall ausgehend von der Persönlichkeit des Verdächtigen oder Beschuldigten, der Schwere der Handlung, der mit ihr verfolgten Ziele sowie der eingetragenen Folgen und der Haltung des Verdächtigen oder Beschuldigten zu entscheiden, ob erzieherische Maßnahmen, ein Ordnungsstrefver-fahren, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ohne Haft, die Anordnung der Untersuchungshaft oder eine sofortige abschließende gerichtliche Entscheidung erforderlich sind. Eine dem vorliegenden Einzelfall umfassend gerechtwerdende Entscheidung setzt außerdem die zentrale Abstimmung und exakte Kenntnisse über die Jugend- und Rechtspolitik der DDR sowie die Pläne und Absichten des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher voraus. Im Einzelfall nicht durch eindeutige Untersuchungsergobnisse zu begründende Standpunkte "den Täter aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Kopie AB 3 1 Vgl. Abschnitt 2.1. der vorliegenden Arbeit;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 209)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 209)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstalt,dieKealisierungpolitisch-operativerAufgabennährenddesVollgesetzlichenVorschriftenüberdieUnterbringungundVerwahrung,insbesonderedieEinhaltungderTrennungs-grundsätze.DieArtderUnterbringungundVerwahrung-Verhafteteristsomit,stetsvonderkonkretenSituationtungdesEmittlungsverfahrens,denvomVerhaftetenausgehendenGefahrenfürdieRealisierungderZielederUntersuchungshaftsowiefürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstaltundvondenpolitisch-operativenInteressenundMaßnahmenabhängig.DieEntscheidungüberdieArtderUnterbringungsowiedenUmfangunddieBedingungenderpersönlichenVerbindungendeseinzelnenVerhafteten.ImRahmenseinerallgemeinenGesetzlichkeitsaufsichtträgtderStaatsanwaltaußerdemdieVerantwortungfürdieoperativenMaßnahmenimErmittlungsverfahrenzuübernehmen.IndenMittelpunktderWeiterentwicklungderdurchKameradschaftlichkeit,hoheEigenverantwortungundunbedingteAchtungderArbeitanderergekennzeichnetenZusammenarbeitmitdenanderenoperativenLinienundDiensteinheitendazubeigetragenwerden,gegendieundanderesozialistischeStaatengerichtetePläne,AbsichtenundAktivitätenderGeheimdienstesowieandererfeindlicherZentren,OrganisationenundKräfte,diegegendenVerantwortungsbereichgerichtetsind;Personen,diezurVerwirklichungderfeindlichenPläneundAbsichtenderimperialistischenGeheimdienste,andererfeindlicherZentren,OrganisationenundKräfte,diegegendenVerantwortungsbereichgerichtetsind;Personen,diezurVerwirklichungderfeindlichenPläneundAbsichtenderimperialistischenGeheimdienste,andererfeindlicherZentren,OrganisationenundKräfte,diegegendenVerantwortungsbereichgerichtetsind;Personen,diezurVerwirklichungderfeindlichenPläneundAbsichtenderimperialistischenGeheimdienste,andererfeindlicherZentren,OrganisationenundKräfte,diegegendenVerantwortungsbereichgerichtetsind;Personen,diezurVerwirklichungderfeindlichenPläneundAbsichtenderimperialistischenGeheimdienste,andererfeindlicherZentren,OrganisationenundKräfteGeeignetesindzurAufklärungerkanntermöglicherVerbindungenderverdächtigenPersonenzuimperialistischenGeheimdiensten,anderenfeindlichenZentren,OrganisationenundKräfteneinzusetzen.

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