Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 205

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 205 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 205); 205 - VVS ОНІ о001 - 257/83 von Vorbeugungsgesprächen genutzt werden. Dabei ist jedoch stets zu sichern, daß für ein derartiges Gespräch ein konkreter, rechtserheblicher Anlaß besteht, ua zu sichern, daß diese bewährte Methode der vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher wirksam angewandt werden kann. Dazu gehört auch, real einzuschätzen, inwieweit ausgehend von der Persönlichkeit des Ougendlichen die Führung des Vorbeugungsgespräches Erfolgschancen hat Vorbeugungsgespräche sind weiterhin konsequent zu nutzen, um auf der Grundlage überzeugender politischer und rechtlicher Argumentationen eine längerfristige Wirkung auszulösen sowie das MfS interessierende Informationen zu erlangen.1 Ein weiterer Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauche Ougendlicher ist darin zu sehen, inoffizielle Feststellungen zu Rädelsführern krimineller Personenzusammenschlüsse io Rahmen von Befragungen sowie durch andere geeignete Maßnahmen - zum Beispiel durch zeugenschaftliche Vernehmungen weiterer Personen - zu offizialisieren Durch derartige Maßnahmen kann neben der Schaffung von Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beispielsweise auch erreicht werden, daß io Falle des offiziellen Nachweises der Verletzung von im Zusammenhang mit vorangegangenen Verurteilungen auferlegter Pflichten, Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bzw. der Verurteilung auf Bewährung geschaffen werden. Bei der Verwirklichung der dargelegten Aufgaben und Maßnahmen sind trotz der oftmals relativ kurzen Reali9ierung3zeiten stets das sozialistische Recht und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren. Es ist der Grundsatz zu beachten, daß nur eine überzeugende, konsequente und differenzierte Gesetzesanwendung, insbesondere auch gegenüber Ougendlichen, Straftaten und anderen Rechtsverletzungen vorbeugende Wirkungen auslöst. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren sowie der Durchführung von Maßnahmen im Prüfungsstadium ist І Vgl. ebenda S. 239 - 253;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 205 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 205) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 205 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 205)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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