Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 196

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 196 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 196); 196 WS OHS oüOl - 257/83 gegen staatliche Maßnahmen, der Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit sowie des Rowdytums unter Strafe und begründet dabei für Vorbereitung und Versuch strafrechtliche Verantwortlichkeit Durch die im Absatz 1 Ziffer 1 beschriebene Tatbestandsalternative "durch die Tat die öffentliche Ordnung oder das sozialistische Gemeinschaftsleben durch Verbreitung von Unruhe unter der Bevölkerung in besonderem Maße gefährdet wird” lassen sich bereits ira frühesten Stadium Perso-.nenzusammenschlüsse erfolgreich bekämpfen, die sich das Ziel setzen, durch feindlich-negative Handlungen öffentlichkeitswirksam zu werden und zum Beispiel durch ein demonstratives oder provokatives Auftreten an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeitpunkten, durch Belästigungen oder andere Aktivitäten Teile der Bevölkerung zu beunruhigen, und die dazu übergehen, derartige Aktivitäten zum Beispiel durch das Führen entsprechender Absprachen, die Gewinnung von Teilnehmern oder die Schaffung weiterer Voraussetzungen vorzubereiten. Der Absatz 3 des § 216 StGB enthält für eine Tatbeteiligung von untergeordneter Bedeutung oder geringer Schwere breite Differenzierungsmöglichkeiten, so daß durch die Anwendung dieser Norm insgesamt bei Vorliegen entsprechender Handlungen weitgehende Möglichkeiten für die vorbeugende Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauche erschlossen werden können. Abschließend ist zu diesem Komplex hervorzuhebon, daß ausgehend von den aktuellen Erscheinungen des feindlichen Vorgehens und den sich zu dessen vorbeugender und schadensverhütender Bekämpfung ergebenden Erfordernissen die Potenzen strafrechtlicher Normen herausgearbeitet wurden. Es ist Bestandteil der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie IX, entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der Rechtsanwendung(ѵог allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der wirksame Sicherung politischer und gesellschaftlicher Hchepunkti eingeräumt;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 196 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 196) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 196 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 196)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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