Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 194

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 194); - 194 WS OHS oOOl - 257/83 zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung durchzusetzen. Zur wirksamen vorbeugenden und schadensverhütenden Bekämpfung derartiger Erscheinungsformen bietet der Tatbestand des Zusammenschlusses zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele (§ 218 StGB) umfassende, in der Untersuchungsarbeit konsequent zu nutzende Potenzen. Da § 218*Absatz 3 StGB den Versuch dee Zusammenschlusses zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele unter Strafe stellt, sind sämtliche auf die Verwirklichung eines solchen Zusammenschlusses gerichtete Handlungen erfaßbar, so daß Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele bereits frühzeitig mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden können. Während im Zusammenhang mit der Anwendung des Tatbestandes hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale (Vereinigung, Organisation oder sonstiger Zusammenschluß) sowie der Begehungsweisen (herbeiführt, fördert oder in sonstiger Weise unterstützt oder darin tätig wird) keine Rechtsanwendungsprobleme auftreten, stellt die exakte Bestimmung, worin die "gesetzwidrigen Ziele" bestehen, die verfolgt werden, nicht unerhebliche praktische Anforderungen. Die Gesetzwidrigkeit von verfolgten Zielen ist zunächst dadurch bestimmbar, daß sie nicht in Obereinstimmung mit der Verfassung der DDR sowie anderen Rechtsvorschriften stehen. Im Zusammenhang mit den dargelegten Erscheinungsformen subversiven Mißbrauchs ist es unumgänglich, daß die Gesetzwidrigkeit auch aus allen objektiven und subjektiven Umständen des tatsächlichen Handelns abgeleitet wird. Dazu gehören beispielsweise die vorsätzliche Umgehung der Bestimmungen der Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 194) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 194)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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