Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 185

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 185); 185 WS OHS oOOl - 257/83 - öffentlichkeitswirksam, zum Beispiel im Zusammenhang mit Jugendtreffen, Losungen der antiimperialistischen Friedensbewegung oder für ausschließlich innerkirchliche Tätigkeit bestimmte pazifistische Texte auf Straßen und an Gebäuden angebracht. Derartige Vorgehensweisen sind eindeutig geeignet, das sozialistische Zusammenleben zu stören, wobei die Tatbest andsmäßigke it nicht allein aus dem Text, sondern aus den Gesamtumständen des Handelns, durch die das ordnungsgemäße, das heißt in Übereinstimmung mit der konsequenten Wahrung der staatlichen und öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehende Zusammenleben beeinträchtigt wird, zu begründen ist. Im Zusammenhang mit den dargelegten Vorgehcnsv/еізеп ergibt sich insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung der Solidarisierung mit Personen in Zusammenhang mit den von ihnen begangenen Straftaten eine v/eitere offensive Rechtsanwendung. Der Straftatbestand des Rowdytums (§ 215 StGB) stellt im Ab,'. ?tz 1 die böswillige Beschädigung von Sachen oder Einrichtungen unter Strafe, sofern sie unter den übrigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen begangen wurde. Deshalb ist die Rechtsnorm als konsequente staatliche Reaktion auch auf solche Handlungen anwendbar, wie das "BescJimieren" von öffentlichen Gebäuden mit Losungen und Texten verschiedensten Inhalts. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß zumindest der bedingte Vorsatz des Rowdytums vorliegen und gleichzeitig durch entsprechende Beweisführungsmaßnahmen der eingetretene Schaden, zum Beispiel die Kosten, die aufgewendet werden mußten, um die "Sache" wieder ihrem bestimmungsigemäßen Gebrauch zuzuführen, objektiv naohgewiesen werden muß. Eine derartige Rechtsanwendung orientiert sich vorrangig an den "äußeren" Umständen des strafbaren Vorgehens, läßt inhaltliche Aspekte der angebrachten Texte im wesentlichen außer Betracht und sollte in der Anwendung auf die Fälle beschränkt bleiben, für die sie aus rechtspolitischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 185) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 185 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 185)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit den sowie des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der Wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen negativer Einstellungen und Handlungen feind lieh-. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen.

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