Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 183

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 183 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 183); 183 - WS OHS oOOl - 25 7/83 “Zoitdokumente" sowie aus persönlichem Interesse gesammelt zu haben, und begründeten die Tatsache des Ver-steckens und der Nichtvorführung damit, daß sie davon ausgingen, daB aufgrund der Haltung der DDR zu den Ereignissen in der VR Polen eine Einfuhr nicht gestattet sei. Im übrigen verweigerten die Beschuldigten größtenteils Jegliche Aussagen zum Sachverhalt. Im Ergebnis der geführten Untersuchungen wurden die Täter gemäß § 12 Absatz 1 Zollgesetz zu Freiheitsstrafen von Je 1 Oahr und 3 Monaten verurteilt. b) Im Ergebnis der operativen Bearbeitung wurde nachgewiesen daß unter dem unmittelbaren feindlichen Einfluß trotz-kistischer Kräfte aus dem Operationsgebiet mehrere Forschungsstudenten einen feindlichen Personenzusammenschluß gebildet hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Angehörigen der Gruppe auf der Grundlage der §§ 106 oder 107 StGB, wofür entsprechende Voraussetzungen Vorlagen, war aus rechtspolitischen Gründen nicht zweckmäßig, da seitens feindlicher Kräfte im Operationsgebiet für diesen Fall umfangreiche publizistische, die DDR diskreditierende Maßnahmen vorgesehen waren. Nachdem festqestellt worden war, daß seitens der Kontaktpartner aus dem Operationsgebiet unter Mißbrauch der Regelungen des Transitabkommens eine größere Anzahl trotzkistischer und anderer antisozialistischer Schriften in die DDR eingeschleust und an die Gruppe übergeben werden sollte, erfolgte auf frischer Tat die Festnahme der die Einschleusung vornehraenden Personen aus dem Operationsgebiet und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Haft gemäß § 12 Abs. 1 Zollgesetz. Auf der Grundlage der Feststellungen in diesem Verfahren erfolgten umfangreiche zersetzende, disziplinarische und parteierzieherische Maßnahmen, die zur vollständigen Auflösung der Gruppe führten und Voraussetzungen für ein gesellschaftsgemäßes Verhalten ihrer Angehörigen sowie die Verhinderung eines weiteren subversiven Mißbrauchs ermöglichten. Die Täter aus dem Operationsgebiet wurden nach Abschluß der erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Zollgesetz im Strafbefehlsverfahren verurteilt . Die bisherige Rechtsanwendung des Straftatbestandes der öffentlichen Herabwürdigung (5 220 StGB) und besonders die im Absatz 2 formulierte Tatbestandsalternative "Ebenso wird bestraft wer Schriften, Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, das sozialistische Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 183 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 183) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 183 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 183)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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