Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 173

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 173); - 173 - WS DMS oOOl - 257/83 - die Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsbefugnissen, ohne den Vertrag vor Abschluß dem BrU zur Genehmigung vorzulegen; - die Vereinbarung und Entgegennahme von Honorarzahlungen aus genehmigten Verträgen unter Umgehung des BfU; - die Übergabe von Manuskripten an ausländische Verlage im Rahmen der Vorbereitung von Veröffentlichungen, ohne zuvor die Genehmigung des BfU eingeholt zu haben* Aus der Sicht der strafprozessualen Beweisführung ist deshalb auch besonderer Wert darauf zu legen, zu dokumentieren, inwiefern der Täter über seine Rechtspflichten informiert worden ist - beispielsweise durch Schriftverkehr oder Gespräche mit dem BfU, der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur oder Verlagseinrichtungen der DDR - und in welchem Umfang er sich von vornherein trotz Kenntnis seiner Rechtspflichten gesetzwidrig verhielt. Aus diesen beweiserheblichen Feststellungen können zugleich wesentliche Erkenntnisse hinsichtlich der subjektiven Tatumstände abgeleitet werden, da für die Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegen ungesetzlicher Verbindungsauf nähme in der Alternative des § 219 Abs. 2 Ziffer 2 StGB unabdingbare Voraussetzung der Nachweis vorsätzlichen Handelns ist. Daa Vorliegen der "Umgehung von Rechtsvorschriften" war beispielsweise auch im nachfolgenden Sachverhalt gegeben* Sin Täter, unter dem ideologischen Einfluß einer feindlichnegativen Person und den bei dieser verkehrenden Journalisten und Verlagsmitarbeitern aus der BRD und Westberlin stehend, beschäftigte sich seit längerer Zeit mit dem Abfassen von Texten in Prosa und lyrischer Form, mit gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung der DDR gerichteter Tendenz, die teilweise nur durch "Widmungen" wie "Für Wolf BIERMAHN", "Für Jürgen FUCHS" oder Überschriften "Meinen speziellen Freunden von der Staatsunsicherheit" zum Ausdruck kam* Da mehrere DDR-Verlage eineVeröffentlichung dieser Texte wegen deren künstlerischer Unzulänglichkeiten ablehnten, plante der Täter, ein Manuskript* bestehend aus einer Zusammenstellung von 83 Texten, im "Piper"-Verlag LSinchen Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 173) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 173)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Spurenlage. Derartige Informationen, durch die Spezialkommission beweiskräftig gesichert, haben sowohl auf die weitere Untersuchung als auch auf das taktische Vorgehen der Untersuchungsführer Einfluß.

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