Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 172

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 172); 172 - WS JUS oOOl - 2517/83 beim BfU diesem nach Vertragsabschluß ein Vertragsexenplar zur nachträglichen "Genehmigung" zusendet, um somit die Einhaltung der Rechtsvorschriften der DDR zu demonstrieren. Dabei spekuliert der Täter zumeist darauf, lediglich wegen Verstoßes gegen §3 1 und 2 gemäß § 6 der Anordnung mit einen Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10, bis 300,-- Mark belegt zu werden, aber rückwirkend noch die rechtlich erforderliche Genehmigung zu erhalten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Einreichen eines Manuskriptes zur Veröffentlichung in Ausland wird der Autor durch das BfU darauf hingewieson, daß er einen Entwurf des abzuschließenden Verlagsvertrages vor dessen Unterzeichnung den Büro zur Genehmigung vorzulegen hat. Er wird ausdrücklich auch darauf orientiert, daß in diesen Vertrag auch der Разоиэ aufzunehmen ist, daß gemäß § 2 Absatz 2 der Anordnung über die Wahrung der Urheberrechte durch das Büro für Urheborrechte Honorar- und andere aus dem Vertragsabschluß resultierende Zahlungen über die Staatsbank der DDR an das Büro für Urheber-rechte zur '.Veiterleitung an den Autor zu leisten sind. Eine Nichtaufnähme dieses Passus in den Vertrag stellt somit einen Verstoß gegen die angeführten Rechtsvorschriften dar. Auch der Verzicht des Autors auf den Bezug eines Honorars für die Veröffentlichung von Manuskripten und Texten im Ausland nach ordnungsgemäßem Abschluß eines Verlagsvertragos wäre eine gesetzwidrige Handlung, weil er damit berechtigte Devisenforderungen des Staaten, die aus der Tätigkeit eines seiner Bürger resultieren, nicht erfüllt. Auf der Grundlage dieser Rechtsnormen können somit u, a, folgende Handlungen als "Umgehung von Rochtsvorschriften” gemäß § 219 Absatz 2 Ziffer 2 StGB siert werden: 1 1 Diese gesetzliche Forderung des BfU steht in Obereinstinnung mit § 2 Absatz 2 Buchstabe b der Anordnung über den Zahlungsund Verrechnungsverkehr mit anderen Staaten von 4, April I960 und 3 1 der Anordnung Nr, 2 über den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit anderen Staaten vom 1. Juli 1966, aus denen unter anderem Bürgern der DDR die Verpflichtunr erwächst, mit ihren Schuldnern zu vereinbaren, daß ausstenende Devisenzahlungcn auf ein Konto eines zur Entgegennahme berechtigten Kreditinstituts der DDR zu zahlen sind, wobei die Staatsbank der DDR nur auf Antree Ausnahmen hiervon bewilligen kann, Kopie;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 172) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 172)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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